GdP-Sachsen-Anhalt: Namentliche Kennzeichnung für Polizeibeamte abgelehnt
Die strafrechtliche Verfolgung von Beamten sei bisher nicht daran gescheitert, dass ein Polizist nicht identifizierbar gewesen sei, sagte Krems.
Die Diskussion um die namentliche Kennzeichnung von Polizeibeamten kam anlässlich der Demonstrationen in Stuttgart und der Proteste gegen den Castortransport wieder auf.
Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) lehnt eine Kennzeichnung ab. „Die Regelungen, die jetzt existieren, sind ausreichend für die Erkennung von Beamten“, sagte der stellvertretende Landesvorsitzende der GdP in Sachsen-Anhalt, Jürgen Naatz, auf dapd-Anfrage. Dies seien zwar nur interne Regelungen. Es sei aber möglich, durch Unterlagen, soweit diese durch die Staatsanwaltschaft freigegeben werden können, die Identität der Beamten festzustellen, sagte Naatz.
Der Landesvorsitzende der Grünen in Sachsen-Anhalt, Christoph Erdmenger, sprach sich hingegen für die Namensschilder aus. Der Grund dafür liege nicht im Misstrauen gegenüber der Polizei. Es müsse aber sichergestellt sein, dass einzelne Beamte auch identifiziert und entsprechend vor Gericht gestellt werden könnten, wenn sie sich nicht korrekt verhielten. „Solange es nicht zu einer Identifikation kommt, ist eine Strafverfolgung nur sehr schwer möglich“, sagte der Grünen-Chef.
Die Diskussion um die namentliche Kennzeichnung von Polizeibeamten kam anlässlich der Demonstrationen in Stuttgart und der Proteste gegen den Castortransport wieder auf.
Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) lehnt eine Kennzeichnung ab. „Die Regelungen, die jetzt existieren, sind ausreichend für die Erkennung von Beamten“, sagte der stellvertretende Landesvorsitzende der GdP in Sachsen-Anhalt, Jürgen Naatz, auf dapd-Anfrage. Dies seien zwar nur interne Regelungen. Es sei aber möglich, durch Unterlagen, soweit diese durch die Staatsanwaltschaft freigegeben werden können, die Identität der Beamten festzustellen, sagte Naatz.
Der Landesvorsitzende der Grünen in Sachsen-Anhalt, Christoph Erdmenger, sprach sich hingegen für die Namensschilder aus. Der Grund dafür liege nicht im Misstrauen gegenüber der Polizei. Es müsse aber sichergestellt sein, dass einzelne Beamte auch identifiziert und entsprechend vor Gericht gestellt werden könnten, wenn sie sich nicht korrekt verhielten. „Solange es nicht zu einer Identifikation kommt, ist eine Strafverfolgung nur sehr schwer möglich“, sagte der Grünen-Chef.