Beihilfe und Krankenversicherungszuschuss zu Rente und ggfs. zur Witwen- bzw. Witwerrente
GdP Sachsen: Klarheit zum Beihilfesatz und Krankenversicherungs-Zuschuss
Jeder Berechtigte kann nunmehr beruhigt handeln und seinen Antrag, wie in unserer News vom 27. Januar 2012 bereits mitgeteilt, stellen.