Besprechung zu Rechtsproblemen
GdP Sachsen: Recht haben – Recht bekommen
An dieser Besprechung nahmen der Landesvorsitzende Hagen Husgen, das für den Rechtsschutz im Geschäftsführenden Landesvorstand zuständige Mitglied Torsten Scheller, der Vorsitzende der Rechtsschutzkommission sowie Rechtsanwalt Neie teil.
Ziel dieser Besprechung war das „Abklopfen“ der momentan anhängigen rechtlichen Probleme und Verfahren, die unsere Mitglieder zz. beschäftigen. Es wurde eine Grundlage dafür geschaffen, wie in den einzelnen Sachverhalten weiterverfahren wird, welche Zielstellungen es gibt und die notwendigen zeitlichen Schritte vorbereitet.
So wurden u. a. folgende arbeits- bzw. beamtenrechtlichen Schwerpunkte erörtert:
· Verwendungszulage nach § 46 BBesG
· die Urlaubsgewährung ab dem Jahr 2013 für Beamte und Beschäftigte
· Sonderurlaubsregelungen
· Trennungsgeld
Aber auch personalvertretungsrechtliche Ungereimtheiten wurden angesprochen, z. B.
· die Problematik des „Übergangspersonalrats“ in der Bereitschaftspolizei
· die Abschaffung der örtlichen Personalräte in den Bereitschaftspolizeiabteilungen
Die Sonderzulage (Weihnachtsgeld) spielte während dieser Besprechung keine Rolle, da diese Verfahren bekanntlich beim Dachverband DGB anhängig sind.
Die betreffenden Kolleginnen und Kollegen (natürlich auch alle anderen) können jederzeit davon ausgehen, dass durch den Vorstand der GdP dafür Sorge getragen wird, dass jeder einzelne Fall in guten Händen ist.
In Abhängigkeit der Erfolgsaussichten bzw. des Ausgangs bereits vorhandener Verfahren werden wir bei neuen Erkenntnissen wie gewohnt an dieser Stelle berichten.
Natürlich besteht jederzeit auch die Möglichkeit, sich direkt an uns zu wenden.
Ziel dieser Besprechung war das „Abklopfen“ der momentan anhängigen rechtlichen Probleme und Verfahren, die unsere Mitglieder zz. beschäftigen. Es wurde eine Grundlage dafür geschaffen, wie in den einzelnen Sachverhalten weiterverfahren wird, welche Zielstellungen es gibt und die notwendigen zeitlichen Schritte vorbereitet.
So wurden u. a. folgende arbeits- bzw. beamtenrechtlichen Schwerpunkte erörtert:
· Verwendungszulage nach § 46 BBesG
· die Urlaubsgewährung ab dem Jahr 2013 für Beamte und Beschäftigte
· Sonderurlaubsregelungen
· Trennungsgeld
Aber auch personalvertretungsrechtliche Ungereimtheiten wurden angesprochen, z. B.
· die Problematik des „Übergangspersonalrats“ in der Bereitschaftspolizei
· die Abschaffung der örtlichen Personalräte in den Bereitschaftspolizeiabteilungen
Die Sonderzulage (Weihnachtsgeld) spielte während dieser Besprechung keine Rolle, da diese Verfahren bekanntlich beim Dachverband DGB anhängig sind.
Die betreffenden Kolleginnen und Kollegen (natürlich auch alle anderen) können jederzeit davon ausgehen, dass durch den Vorstand der GdP dafür Sorge getragen wird, dass jeder einzelne Fall in guten Händen ist.
In Abhängigkeit der Erfolgsaussichten bzw. des Ausgangs bereits vorhandener Verfahren werden wir bei neuen Erkenntnissen wie gewohnt an dieser Stelle berichten.
Natürlich besteht jederzeit auch die Möglichkeit, sich direkt an uns zu wenden.