GdP Sachsen: Urlaubsanspruch 2011 und 2012 – endlich Klarheit!
Für die Tarifbeschäftigten sind die Festlegungen getroffen und mit einem Rundschreiben (siehe Anhang) bereits veröffentlicht. Anhand der darin formulierten Grundsätze sollte jeder Berechtigte nunmehr seine Urlaubsabgeltung unter Beachtung der Fristen beantragen.
„Zur Frage, ob und inwieweit die BAG-Rechtsprechung auf den Erholungsurlaub der sächsischen Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter übertragen wird, ergeht in Kürze ein gesondertes Schreiben des Staatsministeriums des Innern.“
Sobald dies geschehen ist, melden wir uns wieder.
„Zur Frage, ob und inwieweit die BAG-Rechtsprechung auf den Erholungsurlaub der sächsischen Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter übertragen wird, ergeht in Kürze ein gesondertes Schreiben des Staatsministeriums des Innern.“
Sobald dies geschehen ist, melden wir uns wieder.