Tarifeinigung 2013 mit gutem Ergebnis abgeschlossen
GdP Sachsen: Zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Tarifabschlusses für Beamte muss folgen
Wie zu erwarten war, ist die Laufzeit bis zum Ende des Jahres 2014 ausgedehnt worden. Die Arbeitgeberseite wollte unter allen Umständen vermeiden, wieder eine einheitliche gemeinsame Verhandlungsrunde mit Bund und Kommune zu Stande kommen zu lassen.
Das finanzielle Volumen dieses Abschlusses beträgt für die Tarifbeschäftigten aller Bundesländer insgesamt 1,63 Mrd. Euro. Wird, wie wir als Gewerkschaft der Polizei es fordern, das Ergebnis der linearen Erhöhung auf alle Beamten des Gültigkeitsbereiches übernommen, so kommen noch einmal 4,25 Mrd. Euro hinzu.
Zufrieden können wir auch mit den Abschlüssen für unsere Auszubildenden sein. Ihr Urlaubsanspruch erhöht sich auf 27 Tage. Ab dem 01.01.2013 werden die Ausbildungsentgelte rückwirkend um 50 Euro angehoben und ab 01.01.2014 wird das Ausbildungsentgelt analog der allgemeinen Tariferhöhung um 2,95% erhöht. Damit ist eine Schlechterstellung gegenüber des TVÖ-D (Bund und Kommune) verhindert worden.
Über die Anwendbarkeit der Weiterbeschäftigungsregelung für Auszubildende in Sachsen wird es noch weiterer Diskussionen bedürfen. Von einigen Bundesländern wurden die Formulierungen des Abschlusses begrüßt. Sie haben die Nachwuchssituation für die nächsten Jahre richtig analysiert und sind interessiert, mit bereits getroffenen Regelungen das Personal mit gut ausgebildetem Fachleuten zu verjüngen.
Die Gewerkschaft der Polizei Sachsen wird weiter darum kämpfen, dass junge Menschen im Öffentlichen Dienst und in der Polizei eine echte Zukunft haben.
Die neu abgeschlossene Regelung im Tarifvertrag sieht für die Auszubildenden eine befristete Anschlussbeschäftigung von einem Jahr vor und im Anschluss daran, bei entsprechender Bewährung, auch die Möglichkeit einer Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Die Einschränkung oder Bedingung bei „dienstlichen bzw. betrieblichen Bedarf“ im Wortlaut des neu formulierten§19 Tarifvertrag Ausbildung – Länder (TVA- L BBiG) ist angesichts des Stellenabbaus in Sachsen noch ein harter Kampf zu führen, um diese Möglichkeiten der Anschlussbeschäftigung und festen Übernahme für Auszubildende durchzusetzen.
Die Beauftragung der jeweiligen Ausbildungsdienststelle auf eine Übernahme bei einer anderen Dienststelle des Arbeitgebers hinzuwirken, ist nur ein kleiner Lichtblick.
Mit jedem Auszubildenden, der nicht weiterbeschäftigt wird verlieren wir in den nächsten Jahren wieder gut ausgebildetes Personal an andere Arbeitgeber und schlimmstenfalls sogar an andere Bundesländer.
Für uns als Gewerkschaft der Polizei Sachsen bleibt die Anschlussbeschäftigung und Übernahme von Auszubildenden eine wichtige Forderung an die Arbeitgeberseite.
Tarifeinigung erfolgreich? Ja. Aber können wir zufrieden sein und uns zurücklehnen? Nein. Gerade diejenigen, die sich im Freistaat Sachsen am meisten bei Demonstrationen und Warnstreiks ins Zeug gelegt haben, konnten nicht das erreichen, wofür sie so vehement gekämpft haben - eine bundeseinheitliche tarifliche Eingruppierungsordnung der Lehrer (L-EGO).
Die Tarifverhandlungen waren von vielen politischen Interessen geprägt. Zu sachgrundlosen befristeten Arbeitsverhältnissen war die Arbeitgeberseite nicht bereit, eine tarifliche Lösung festzuschreiben. Hierzu wurde nur die Fortsetzung von Gesprächen vereinbart.
Die anstehenden Wahlen haben mit großer Wahrscheinlichkeit zu Zugeständnissen geführt. Es ist gelungen viele unserer Forderungen durchzusetzen und so diesesTarifergebnis zu erstreiten. Die Verweigerung der Arbeitgeber bezüglich einer bundeseinheitlichen Lehrereingruppierung und Bezahlung ist aus Sicht der GdP nicht nachvollziehbar.
Die tatsächliche Anerkennung der Arbeit der Lehrerinnen und Lehrer, die bei der Erfüllung des Bildungsauftrages im Freistaat Sachsen den Hauptanteil tragen, bleibt weiter offen. Als GdP Sachsen werden wir den Kampf zur Durchsetzung dieser Forderung solidarisch unterstützen.
Die GdP Sachsen bedankt sich bei allen Tarifbeschäftigten und Beamten, die sich an den Aktionen im Tarifkampf beteiligt und so dieses Ergebnis den Arbeitgebern abgerungen haben.
Das finanzielle Volumen dieses Abschlusses beträgt für die Tarifbeschäftigten aller Bundesländer insgesamt 1,63 Mrd. Euro. Wird, wie wir als Gewerkschaft der Polizei es fordern, das Ergebnis der linearen Erhöhung auf alle Beamten des Gültigkeitsbereiches übernommen, so kommen noch einmal 4,25 Mrd. Euro hinzu.
Zufrieden können wir auch mit den Abschlüssen für unsere Auszubildenden sein. Ihr Urlaubsanspruch erhöht sich auf 27 Tage. Ab dem 01.01.2013 werden die Ausbildungsentgelte rückwirkend um 50 Euro angehoben und ab 01.01.2014 wird das Ausbildungsentgelt analog der allgemeinen Tariferhöhung um 2,95% erhöht. Damit ist eine Schlechterstellung gegenüber des TVÖ-D (Bund und Kommune) verhindert worden.
Über die Anwendbarkeit der Weiterbeschäftigungsregelung für Auszubildende in Sachsen wird es noch weiterer Diskussionen bedürfen. Von einigen Bundesländern wurden die Formulierungen des Abschlusses begrüßt. Sie haben die Nachwuchssituation für die nächsten Jahre richtig analysiert und sind interessiert, mit bereits getroffenen Regelungen das Personal mit gut ausgebildetem Fachleuten zu verjüngen.
Die Gewerkschaft der Polizei Sachsen wird weiter darum kämpfen, dass junge Menschen im Öffentlichen Dienst und in der Polizei eine echte Zukunft haben.
Die neu abgeschlossene Regelung im Tarifvertrag sieht für die Auszubildenden eine befristete Anschlussbeschäftigung von einem Jahr vor und im Anschluss daran, bei entsprechender Bewährung, auch die Möglichkeit einer Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Die Einschränkung oder Bedingung bei „dienstlichen bzw. betrieblichen Bedarf“ im Wortlaut des neu formulierten§19 Tarifvertrag Ausbildung – Länder (TVA- L BBiG) ist angesichts des Stellenabbaus in Sachsen noch ein harter Kampf zu führen, um diese Möglichkeiten der Anschlussbeschäftigung und festen Übernahme für Auszubildende durchzusetzen.
Die Beauftragung der jeweiligen Ausbildungsdienststelle auf eine Übernahme bei einer anderen Dienststelle des Arbeitgebers hinzuwirken, ist nur ein kleiner Lichtblick.
Mit jedem Auszubildenden, der nicht weiterbeschäftigt wird verlieren wir in den nächsten Jahren wieder gut ausgebildetes Personal an andere Arbeitgeber und schlimmstenfalls sogar an andere Bundesländer.
Für uns als Gewerkschaft der Polizei Sachsen bleibt die Anschlussbeschäftigung und Übernahme von Auszubildenden eine wichtige Forderung an die Arbeitgeberseite.
Tarifeinigung erfolgreich? Ja. Aber können wir zufrieden sein und uns zurücklehnen? Nein. Gerade diejenigen, die sich im Freistaat Sachsen am meisten bei Demonstrationen und Warnstreiks ins Zeug gelegt haben, konnten nicht das erreichen, wofür sie so vehement gekämpft haben - eine bundeseinheitliche tarifliche Eingruppierungsordnung der Lehrer (L-EGO).
Die Tarifverhandlungen waren von vielen politischen Interessen geprägt. Zu sachgrundlosen befristeten Arbeitsverhältnissen war die Arbeitgeberseite nicht bereit, eine tarifliche Lösung festzuschreiben. Hierzu wurde nur die Fortsetzung von Gesprächen vereinbart.
Die anstehenden Wahlen haben mit großer Wahrscheinlichkeit zu Zugeständnissen geführt. Es ist gelungen viele unserer Forderungen durchzusetzen und so diesesTarifergebnis zu erstreiten. Die Verweigerung der Arbeitgeber bezüglich einer bundeseinheitlichen Lehrereingruppierung und Bezahlung ist aus Sicht der GdP nicht nachvollziehbar.
Die tatsächliche Anerkennung der Arbeit der Lehrerinnen und Lehrer, die bei der Erfüllung des Bildungsauftrages im Freistaat Sachsen den Hauptanteil tragen, bleibt weiter offen. Als GdP Sachsen werden wir den Kampf zur Durchsetzung dieser Forderung solidarisch unterstützen.
Die GdP Sachsen bedankt sich bei allen Tarifbeschäftigten und Beamten, die sich an den Aktionen im Tarifkampf beteiligt und so dieses Ergebnis den Arbeitgebern abgerungen haben.