GdP-Schleswig-Holstein zu Schwierigkeiten bei neuer Polizeipistole
Zu den Holstern: Die Trageweise darf nicht hinderlich sein und schon gar nicht zu körperlichen Beeinträchtigungen oder gar Verletzungen führen. Die GdP wird zeitnah dazu ein Gespräch mit Verantwortlichen im Landespolizeiamt führen.