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GdP-Schleswig-Holstein zu Schwierigkeiten bei neuer Polizeipistole

Kiel.

Waffen und Holster müssen im Gebrauch 100-prozentig für alle Polizeibeamtinnen und -beamten einsatzfähig sein. Kompromisse sind nicht hinnehmbar. Jeder Versager bedeutet ein erhöhtes Gefährdungspotential und kann im Zweifel sogar tödlich sein. Sicherheitslücken müssen geschlossen werden.

Zu den Holstern: Die Trageweise darf nicht hinderlich sein und schon gar nicht zu körperlichen Beeinträchtigungen oder gar Verletzungen führen. Die GdP wird zeitnah dazu ein Gespräch mit Verantwortlichen im Landespolizeiamt führen.
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