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Gesetzgebung

Aktuelle GdP-Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen im Zusammenhang mit dem Konsumcannabisgesetz und der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Foto: Mirko/stock.adobe.com
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Berlin.

Zu öffentlichen Anhörungen des Gesundheits- und Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestages amm 3. Juni 2024 reichte die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Stellungnahmen ein. Bewertet wurden die Vorhaben zur Änderung der Cannabisgesetze und zum Cannabis-Grenzwert im Straßenverkehr.

Stellungnahme der Gewerkschaft der Polizei (GdP) zum Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Änderung des Konsumcannabisgesetzes und des Medizinal-Cannabisgesetzes

Angesichts der von der Regierungskoalition vorgelegten Änderungen im Konsumcannabisgesetz (KCanG) fordert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) ausreichende Ressourcen für die vorgesehene Evaluation der Besitzmengen und der Weitergabemengen in Anbauvereinigungen. Zudem fordert sie einen engeren Fokus auf die Straßenverkehrssicherheit sowie eine breit angelegte und ausreichend finanzierte Drogenprävention. Das sind die Kernforderungen der anlässlich der öffentlichen Sitzung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages am 3. Juni vorgelegten Stellungnahme. Die GdP erwartet zusätzliche Arbeit beim Bundeskriminalamt und den Länderpolizeien sowie Kosten, die haushaltsrechtlich nicht unterfüttert seien.

Die GdP zeigt sich weiterhin skeptisch, ob die Ausweitung der Evaluationsklausel ausreicht, um „mit Blick auf die gesellschaftlichen Auswirkungen der Cannabis-Freigabe wirkliche umfassende Schlüsse über alle gesellschaftlichen Bereiche“ ziehen zu können. So solle die im Gesetzentwurf vorgesehene Evaluationsklausel explizit um die Wirkungen des Konsums auf die Straßenverkehrssicherheit erweitert und im Gesetz verankert werden. Zudem müsse das Straßenverkehrsunfallstatistikgesetz überarbeitet und das Kriterium der cannabisberauschten Teilnahme am Straßenverkehr in die polizeilichen Verkehrsunfallaufnahmestatistiken aufgenommen werden. Notwendig sei weiterhin eine gesetzlich vereinbarte breite und mit ausreichenden Geldmitteln unterfütterte Präventionsarbeit.

Mit Blick auf die Kontrolle von Anbauvereinigungen durch die Länder sowie den Umgang mit Großanbauflächen warnt die GdP vor föderalem Auseinanderdriften. Es dürfe nicht dazu kommen, dass regional sehr eng und andernorts kaum bis gar nicht kontrolliert werde. Abhilfe könnten Mechanismen schaffen, die es Bundesländern und ihren Kommunen ermöglichen „für die aufgrund der bundesgesetzlichen Vorgaben des Cannabis-Gesetzes nötig werdende Durchführung der Kontrollen der Anbauvereinigungen finanzielle oder anderweitige Unterstützung seitens des Bundes zu erhalten“.

Notwendig ist laut GdP zudem, dass „sich der Gesetzgeber im Wege der laufenden Überarbeitung des Cannabis-Gesetzes eingehend und systematisch mit den Vorgaben im KCanG mit Bezügen zum Strafprozessrecht befasst“. Unlängst war ein Mann aufgrund des neuen Cannabisgesetzes vom Vorwurf des auch nach neuem Recht illegalen Marihuanaschmuggels freigesprochen worden. Die verschlüsselten „Encrochat“-Nachrichten, die als Hauptbeweismittel dienten, waren aufgrund fehlender Voraussetzungen gemäß der Regelungen zur Online-Durchsuchung in der Strafprozessordnung vor Gericht nicht verwertet worden.

Stellungnahme der Gewerkschaft der Polizei (GdP) zum Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert, bei der politisch forcierten Festsetzung eines THC-Grenzwertes für die Teilnahme am Straßenverkehr keine Experimente zu machen. Die aktuelle Debatte dürfe zudem nicht das irrige Signal senden, wonach eine berauschte Teilnahme am Straßenverkehr unbedenklich sei, heißt es in einer GdP-Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften.

Notwendig sei es, Aufklärungskampagnen und Präventionsprogrammen auch für die Zielgruppe der Straßenverkehrsteilnehmenden gesetzlich festzulegen. Zudem regt die GdP an, die polizeiliche Verkehrs- und Drogenpräventionsarbeit samt verbesserter personeller Ausstattung auszuweiten.

Bemängelt wird, dass die Einführung eines quasi „0-Toleranz-THC-Grenzwertes“ neben Fahranfängern weitere besondere Gruppen wie insbesondere die Fahrer von Gefahrgut- und Personentransporten bislang ausschließt.

Deutschland erscheine im internationalen Vergleich als „Billigland für Knöllchen“. Hinzu komme eine sehr niedrige Kontroll- und damit Sanktionswahrscheinlichkeit. Dieses Vollzugsdefizit führe dazu, dass das Rechtssystem nicht genug ernst genommen werde. Daher sei aus Sicht der GdP mit Blick auf die mit dem THC-Wertes einhergehenden Verkehrsgefahren eine spürbar Erhöhung der Sanktionen nur folgerichtig.

Eine gravierende Gesetzeslücke stellt die GdP im Umgang mit berauschten Radfahrenden oder anderen nicht motorgetriebenen Fahrzeugen fest. Untersuchungen zeigen, dass bei Fahrradfahrern im Bereich von 0,8 bis 1,1 Promille eine signifikante Zunahme „grober“ Fahrfehler auftritt. Sowohl für Alkohol wie Cannabis sollte es einen Grenzwert für das Fahrradfahren unter Einfluss unterhalb der Schwelle einer strafbaren Rauschfahrt mit beweiskräftigen Ausfallerscheinungen geben. Ein Versäumnis, dessen sich der Gesetzgeber unmittelbar annehmen sollte.

Die GdP spricht sich dafür aus, die Voraussetzungen für notwendige technische Entwicklungen, Standardisierungen und die frühzeitige, flächendeckenden Beschaffung von Drogenschnelltests zu gewährleisten. So könnten Straßenverkehrskontrollen THC-Konzentrationen oder ein nur wenige Stunden zurückliegender Drogenkonsum und damit eine vorliegende Cannabis-Wirkung bestimmt und nachgewiesen werden. Polizeiliche Schulungen und Personalplanungen müssten bedarfsgerecht angepasst und verbessert werden.
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