Gewerkschaft der Polizei (GdP) zum Goslarer Verkehrsgerichtstag
GdP-Vize: Betrunkene Radler gefährden die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer
Die bisherige Promillegrenze von 1,6 Promille werde dem Anspruch auf eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr längst nicht mehr gerecht. Deshalb sei, so Plickert, eine deutliche Absenkung zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer geboten. Das fordere die GdP schon seit Jahren. Die heute gültige Promillegrenze ermutige Radler geradezu, volltrunken aufs Rad zu steigen.“
Alkohol ist laut GdP eine der wichtigsten Hauptunfallursachen, nicht nur bei Autofahrern. Bei Alleinunfällen von Radfahrern ist in 15 bis 20 Prozent der Fälle Alkohol eine der Unfallursachen. Aufgrund der durch Alkohol verminderten Reaktionsfähigkeit steigt das Risiko schwerer Verletzungen vor allem auch für die Radfahrer selbst. Das Risiko für schwere Verletzungen im Gesicht und am Kopf ist bei alkoholisierten Radfahrern dreifach erhöht.
Der GdP-Vize mahnte die politisch Verantwortlichen, bei ihren künftigen Beratungen die personelle Situation der polizeilichen Verkehrsüberwachung nicht außer Acht zu lassen. „Jede neu erlassene Regel ist nur die Hälfte wert, wenn das Risiko beim Regelverstoß erwischt zu werden, zu gering ist.“ Der Mehraufwand an Kontrollen wäre insbesondere dann zu stemmen, wenn endlich die Atemalkoholkontrolle als Beweismittel im Strafverfahren anerkannt werde. Dann könne die Zahl der Alkoholkontrollen auch bei Radfahrern deutlich gesteigert werden, sagte Plickert.
Alkohol ist laut GdP eine der wichtigsten Hauptunfallursachen, nicht nur bei Autofahrern. Bei Alleinunfällen von Radfahrern ist in 15 bis 20 Prozent der Fälle Alkohol eine der Unfallursachen. Aufgrund der durch Alkohol verminderten Reaktionsfähigkeit steigt das Risiko schwerer Verletzungen vor allem auch für die Radfahrer selbst. Das Risiko für schwere Verletzungen im Gesicht und am Kopf ist bei alkoholisierten Radfahrern dreifach erhöht.
Der GdP-Vize mahnte die politisch Verantwortlichen, bei ihren künftigen Beratungen die personelle Situation der polizeilichen Verkehrsüberwachung nicht außer Acht zu lassen. „Jede neu erlassene Regel ist nur die Hälfte wert, wenn das Risiko beim Regelverstoß erwischt zu werden, zu gering ist.“ Der Mehraufwand an Kontrollen wäre insbesondere dann zu stemmen, wenn endlich die Atemalkoholkontrolle als Beweismittel im Strafverfahren anerkannt werde. Dann könne die Zahl der Alkoholkontrollen auch bei Radfahrern deutlich gesteigert werden, sagte Plickert.
Foto: Klaus Steves - pixelio.de