GdP begrüßt Einigung zum europäischen Haftbefehl
Die Richtlinie für eine Europäische Ermittlungsanordnung soll es Mitgliedstaaten ermöglichen, zur Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität Ermittlungen in anderen Mitgliedstaaten zu veranlassen oder Ermittlungsergebnisse anzufordern.
Der Ministerrat hatte der zentralen Forderung des Innenausschusses nach einem Grundrechtsvorbehalt nachgegeben: Es muss immer einen Zurückweisungsgrund geben, wenn die ersuchte Maßnahme nicht genauso auch innerstaatlich hätte angeordnet und durchgeführt werden können. Zudem hatte sich der Innen- und Rechtsausschuss mit seiner Forderung nach einer Zurückweisungsmöglichkeit nach Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer Maßnahme durchgesetzt, wobei vor allem der effektive Grundrechtsschutz der Betroffenen zu beachten ist.
Der GdP-Chef weiter: "Die nächsten Schritte müssen eine Anpassung der Strafrechtssysteme und die Einrichtung multinationaler operativer Ermittlungseinheiten sein, damit der Raum der Freiheit und des Rechts nicht von Kriminellen genutzt werden kann."
Der Ministerrat hatte der zentralen Forderung des Innenausschusses nach einem Grundrechtsvorbehalt nachgegeben: Es muss immer einen Zurückweisungsgrund geben, wenn die ersuchte Maßnahme nicht genauso auch innerstaatlich hätte angeordnet und durchgeführt werden können. Zudem hatte sich der Innen- und Rechtsausschuss mit seiner Forderung nach einer Zurückweisungsmöglichkeit nach Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer Maßnahme durchgesetzt, wobei vor allem der effektive Grundrechtsschutz der Betroffenen zu beachten ist.
Der GdP-Chef weiter: "Die nächsten Schritte müssen eine Anpassung der Strafrechtssysteme und die Einrichtung multinationaler operativer Ermittlungseinheiten sein, damit der Raum der Freiheit und des Rechts nicht von Kriminellen genutzt werden kann."
Foto: Thorben Wengert - pixelio.de