GdP fordert neuen Anlauf für Vorratsdatenspeicherung
Malchow betonte in diesem Zusammenhang: "Die Bekämpfung der Internetkriminalität ist aber ohne die Verkehrsdatenspeicherung kaum denkbar. Doch der Skandal über die umfassende Überwachung der gesamten Telekommunikation unseres Landes durch den amerikanischen Geheimdienst NSA hat die Diskussion über eine rechtmäßige und vor allem verhältnismäßige Speicherung von Verkehrsdaten zurückgeworfen. Jedem, der für dieses polizeiliche Fahndungsinstrument einsteht, schlägt der politische Gegenwind mit großer Kraft ins Gesicht." Aus Sicht der Opfer von Internetkriminalität sowie der Sicherheitsbehörden müsse dies eine Regierung jedoch aushalten.
Der Handlungsdruck sei in der Praxis nach wie vor groß, verlautet auch aus dem Bundeskriminalamt (BKA). Laut DEUTSCHE POLIZEI hat das BKA ein umfangreiches Archiv mit Fällen angelegt, die mangels Vorratsdatenspeicherung unaufgeklärt blieben. So konnte beispielsweise eine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung zum Nachteil eines jungen Mädchens nicht aufgeklärt werden. Der Täter hatte die 13-Jährige über das Internet zu sexuellen Handlungen erpresst. Er drohte, sie könne die Kontrolle über ihren PC nur wiedererlangen, wenn sie Geschlechtsverkehr mit ihm habe, sonst würde er Nacktfotos von ihr im Netz veröffentlichen. Zwar kam das Mädchen seiner Aufforderung nicht nach, ging jedoch darauf ein, sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen. Über den Plattformbetreiber konnten zwar aussagefähige Log-Daten inklusive IP-Adressen erlangt werden. Mangels Vorratsdatenspeicherung konnten diese Daten jedoch nicht personifiziert werden.
GdP-Bundesvorsitzender Malchow kritisierte Bundesjustizminister Heiko Maas, der nach seinem Bekunden aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) keine gesetzlichen Umsetzungsmöglichkeiten für eine Vorratsdatenspeicherung sieht. "Diese Sichtweise teile ich ausdrücklich nicht", sagte Malchow. Es müsse möglich sein, in Fällen schwerer Kriminalität, insbesondere auch zum Schutz der Menschen, die bei privaten Dienstleistern vorliegenden Daten auch der Polizei zugänglich zu machen.
Der Handlungsdruck sei in der Praxis nach wie vor groß, verlautet auch aus dem Bundeskriminalamt (BKA). Laut DEUTSCHE POLIZEI hat das BKA ein umfangreiches Archiv mit Fällen angelegt, die mangels Vorratsdatenspeicherung unaufgeklärt blieben. So konnte beispielsweise eine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung zum Nachteil eines jungen Mädchens nicht aufgeklärt werden. Der Täter hatte die 13-Jährige über das Internet zu sexuellen Handlungen erpresst. Er drohte, sie könne die Kontrolle über ihren PC nur wiedererlangen, wenn sie Geschlechtsverkehr mit ihm habe, sonst würde er Nacktfotos von ihr im Netz veröffentlichen. Zwar kam das Mädchen seiner Aufforderung nicht nach, ging jedoch darauf ein, sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen. Über den Plattformbetreiber konnten zwar aussagefähige Log-Daten inklusive IP-Adressen erlangt werden. Mangels Vorratsdatenspeicherung konnten diese Daten jedoch nicht personifiziert werden.
GdP-Bundesvorsitzender Malchow kritisierte Bundesjustizminister Heiko Maas, der nach seinem Bekunden aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) keine gesetzlichen Umsetzungsmöglichkeiten für eine Vorratsdatenspeicherung sieht. "Diese Sichtweise teile ich ausdrücklich nicht", sagte Malchow. Es müsse möglich sein, in Fällen schwerer Kriminalität, insbesondere auch zum Schutz der Menschen, die bei privaten Dienstleistern vorliegenden Daten auch der Polizei zugänglich zu machen.
Foto: © Markus Vogelbacher - pixelio.de