Nach EuGH-Urteil:
GdP fordert von Bundesjustizminister umgehenden Gesetzentwurf zur Speicherung von Vorratsdaten
Die GdP, so Malchow, stimme mit den Auffassungen des Bundesinnenministers Thomas de Maizière und seines Ressortkollegen aus Mecklenburg-Vorpommern, Lorenz Caffier überein, dass die Vorratsdatenspeicherung ein unverzichtbares Instrument für eine effektive Strafverfolgung in bestimmten Bereichen wie der organisierten Kriminalität oder der Internetkriminalität sei. Die GdP unterstütze daher deren Forderung nach einer raschen, verfassungsgemäßen und mehrheitsfähigen Neuregelung.
Der GdP-Vorsitzende stellte zugleich klar: "Die Polizei will mit breit akzeptierten und verfassungsgemäßen Methoden die Bürger vor schweren Verbrechen wirksam schützen." Dazu gehöre unbedingt eine den Vorgaben des EuGH gemäße, praktikable und mit dem Datenschutz konforme Vorratsdatenspeicherung.
Der GdP-Vorsitzende stellte zugleich klar: "Die Polizei will mit breit akzeptierten und verfassungsgemäßen Methoden die Bürger vor schweren Verbrechen wirksam schützen." Dazu gehöre unbedingt eine den Vorgaben des EuGH gemäße, praktikable und mit dem Datenschutz konforme Vorratsdatenspeicherung.