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Gewalt gegen Polizeibeamte - Was nun, Herr Innensenator?

Koßel: Schlingerkurs Hamburgs bei der Verschärfung des StGB?

Hamburg.

Die Maikrawalle haben wieder gezeigt: Unsere Kolleginnen und Kollegen sind zunehmend „Angriffsobjekt“ feiger Gewalt. Herr Ahlhaus hatte sich bereits vor den Maikrawallen mehrfach dafür ausgesprochen, unsere Kolleginnen und Kollegen zu unterstützen und als Vorsitzender der Innenministerkonferenz dafür zu sorgen, dass der Staat diejenigen – auch strafrechtlich - schützt, die den Kopf für unsere Mitbürger hinhalten. Mehrfach hat unser Innensenator angekündigt, die Verbesserung des Strafrechtsschutzes durch Gesetzesänderungen zu unterstützen.

„Wir haben gefordert, dass es nicht bloß bei einer Ankündigung des Innensenators bleiben darf, sondern, eine Umsetzung statt finden muss. Schluss mit den Sonntagsreden, Herr Ahlhaus!“ fordert Uwe Koßel, Landesvorsitzender der GdP Hamburg.

Nun bestehen erhebliche Zweifel an der tatsächlichen Umsetzung dieser angekündigten Absichten. Denn es gibt Hinweise darauf, dass Hamburg sich bei der 869. Plenarsitzung des Bundesrates am Freitag, den 7. Mai 2010, bei der Abstimmung der Stimme enthalten wird. Viel politisches Gerede und am Ende kein Ergebnis?

Gegenstand dieser Sitzung ist der Schutz der Vollstreckungsbeamten und eine bevorstehende Änderung des Strafgesetzbuches durch einen Gesetzentwurf. Dieser Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, Polizeibeamte besser vor tätlichen Angriffen zu schützen. Sachsen und Bayern möchten dazu den Strafrahmen für Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte auf bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe erhöhen und um das strafverschärfende Regelbeispiel „Mitführen von gefährlichen Werkzeugen" ergänzen.

Da die Gewalt gegen unsere Kolleginnen und Kollegen in den letzten zehn Jahren bundesweit um ca. 31% zugenommen hat, empfiehlt der Rechts- und Innenausschuss den Gesetzentwurf beim Bundestag einzubringen.

Wir fordern von den Vertretern Hamburgs im Bundesrat ein klares Bekenntnis zu einer Verbesserung des Strafrechtsschutzes unserer Kolleginnen und Kollegen!
„Den vollmundigen Versprechungen des Innensenators müssen endlich Taten folgen“, so Uwe Koßel. „Eine Strafschärfung ist notwendig. Wir fordern sogar einen eigenen Straftatbestand, da Strafbarkeitslücken vermieden werden müssen. Feststeht aber auch, dass mehr als nur eine Veränderung im Strafgesetzbuch notwendig ist. Die Polizei muss über ausreichende Kräfte verfügen, die die Krawallmacher dingfest machen können. Straftaten müssen unmittelbar geahndet werden und das Strafmaß den Verurteilten aufzeigen: Ihr verletzt diejenigen, die uns schützen! Die Täter als erlebnisorientiert zu bezeichnen, ist unerträglich verharmlosend.“

Es gibt viel zu tun Herr Ahlhaus, lassen Sie Ihren Worten endlich Taten folgen!
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