Gewerkschaft der Polizei zu Neuregelung bei Vorratsdatenspeicherung
Malchow: Verfassungskonforme Regelung muss sich in Praxis beweisen
Der GdP-Bundesvorsitzende kritisierte zugleich die jetzt angestrebte zehnwöchige Speicherfrist von Telefon- und Internetkommunikationsdaten. Dieser Zeitraum sei für die Ermittlungsbehörden nicht praxistauglich, da deutlich zu gering. Malchow sagte in München: „Sechs Monate, wie uns gefordert, wären für die Ermittlungsarbeit und die Aufklärung von Straftaten viel effektiver, um das kommunikative Verhalten eines Schwerkriminellen ermitteln zu können.“
Erheblich distanzierter steht die GdP dem politischen Vorstoß gegenüber, Daten aus Funkzellen, also rund um Sendemasten, nur für vier Wochen zu speichern. „Dieser Zeitraum ist für die polizeiliche Ermittlungstätigkeit einfach zu kurz.“
Auf künftige Einschränkungen zur Nutzung von E-Mail-Daten eingehend, sagte Malchow, es gehe der Polizei nicht um die Inhalte, sondern um Absender, Adressaten und Zeiträume.
Erheblich distanzierter steht die GdP dem politischen Vorstoß gegenüber, Daten aus Funkzellen, also rund um Sendemasten, nur für vier Wochen zu speichern. „Dieser Zeitraum ist für die polizeiliche Ermittlungstätigkeit einfach zu kurz.“
Auf künftige Einschränkungen zur Nutzung von E-Mail-Daten eingehend, sagte Malchow, es gehe der Polizei nicht um die Inhalte, sondern um Absender, Adressaten und Zeiträume.