Geplanter Ausschreibungs- und Stellenbesetzungsstop 2012 anlässlich der Beurteilungen für die 3. QE 2012
GdP Bayern: Ausschreibungs- und Stellenbesetzungsstopp nicht erforderlich
Ausschreibungs- und Stellenbesetzungsstop bedeutet Arbeitsverdichtung überall dort, wo die Stellen nicht besetzt werden können. Darüber hinaus kommt es zu finanziellen Einbußen für betroffene Kolleginnen und Kollegen.
Eine schnellere Eröffnung der Beurteilungen und gleichzeitig ein Hinweis im Mitteilungsblatt, ab wann die neue Beurteilung zur Stellenbesetzung heran-gezogen wird, schafft Transparenz und Zufriedenheit bei den Kolleginnen und Kollegen.
Ein Ausschreibungs- und Stellenbesetzungsstopp ist damit nicht erforderlich!
Eine schnellere Eröffnung der Beurteilungen und gleichzeitig ein Hinweis im Mitteilungsblatt, ab wann die neue Beurteilung zur Stellenbesetzung heran-gezogen wird, schafft Transparenz und Zufriedenheit bei den Kolleginnen und Kollegen.
Ein Ausschreibungs- und Stellenbesetzungsstopp ist damit nicht erforderlich!