GdP Hamburg: Wende bei Umgang mit qualifizierten Dienstunfällen
Bisher war es so, dass die Gutachten des Personalärztlichen Dienstes als in Stein gemeißelt angesehen wurden, obwohl sie nur Empfehlungscharakter hatten. In keinem Fall wurde seitens des Polizeipräsidenten in der Vergangenheit interveniert bzw. ist man auf den Gedanken gekommen, dass man zumindest die moralische Verpflichtung hierzu gehabt hätte.
Nach den uns vorliegenden Informationen soll die Stellung des Personalärztlichen Dienstes grundlegend reformiert werden. Ein wesentlicher Aspekt wird sein, dass die Gutachten externer und renommierter Mediziner nun endlich einen erheblichen Stellenwert erhalten sollen. Solche Gutachten wurden bisher regelmäßig nicht beachtet und zur Seite gewischt.
Die Gewerkschaft der Polizei wird die vorgesehene Reform sehr aufmerksam verfolgen. Entscheidend wird sein, dass der bisherige kaltherzige und bürokratische Ansatz bei der Anerkennung von qualifizierten Dienstunfällen durch ein sensibles und menschliches Herangehen ersetzt wird.
Es gibt viele Vorbilder (z.B. Bundeswehr, benachbarte Bundesländer), an denen sich Hamburg ein Beispiel nehmen könnte. Die Kolleginnen und Kollegen sind sich ihrer Pflicht bewusst – in Zukunft muss das auch für den Dienstherrn und seiner Fürsorgepflicht gelten.
Nach den uns vorliegenden Informationen soll die Stellung des Personalärztlichen Dienstes grundlegend reformiert werden. Ein wesentlicher Aspekt wird sein, dass die Gutachten externer und renommierter Mediziner nun endlich einen erheblichen Stellenwert erhalten sollen. Solche Gutachten wurden bisher regelmäßig nicht beachtet und zur Seite gewischt.
Die Gewerkschaft der Polizei wird die vorgesehene Reform sehr aufmerksam verfolgen. Entscheidend wird sein, dass der bisherige kaltherzige und bürokratische Ansatz bei der Anerkennung von qualifizierten Dienstunfällen durch ein sensibles und menschliches Herangehen ersetzt wird.
Es gibt viele Vorbilder (z.B. Bundeswehr, benachbarte Bundesländer), an denen sich Hamburg ein Beispiel nehmen könnte. Die Kolleginnen und Kollegen sind sich ihrer Pflicht bewusst – in Zukunft muss das auch für den Dienstherrn und seiner Fürsorgepflicht gelten.