GdP Hessen: Landesregierung verschiebt Beihilfeänderungen bis Juni 2012
Die GdP wertet die zeitliche Verschiebung lediglich als einen Aufschub der inhaltlichen Diskussion. Wir fordern den Innenminister auf, vor der Vorlage eines erneuten Änderungsentwurfs die Gewerkschaften inhaltlich zu beteiligen. Leistungsregelungen der Krankenfürsorge und -vorsorge können nicht in den Hinterzimmern der Ministerien kreiert werden.
Ziel muss es sein, eine den heutigen Anforderungen entsprechende BeihilfenVO zu schaffen, damit die Beamtinnen und Beamten langfristig und verlässlich ihre Krankenversicherungen anpassen können.
Für den Polizeibereich heißt das auch, dass die gefahrengeneigten Tätigkeiten des Polizeiberufes und die damit einhergehenden besonderen Belastungen sich in einer modernen Beihilfenverordnung wiederfinden.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert, dass bei der Modernisierung der
Hessischen Beihilfenverordnung, die Haushaltseinsparungen für den Dienstherrn nicht ausschließlich im Vordergrund stehen dürfen.
Mit Krankheit dürfen keine Geschäfte gemacht werden – auch nicht durch die öffentlichen Arbeitgeber!
Nach dem heutigen Beschluss der Landespersonalkommission gilt die bestehende Verordnung zunächst bis 30. Juni 2012 weiter, ohne inhaltliche Änderungen!
Ziel muss es sein, eine den heutigen Anforderungen entsprechende BeihilfenVO zu schaffen, damit die Beamtinnen und Beamten langfristig und verlässlich ihre Krankenversicherungen anpassen können.
Für den Polizeibereich heißt das auch, dass die gefahrengeneigten Tätigkeiten des Polizeiberufes und die damit einhergehenden besonderen Belastungen sich in einer modernen Beihilfenverordnung wiederfinden.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert, dass bei der Modernisierung der
Hessischen Beihilfenverordnung, die Haushaltseinsparungen für den Dienstherrn nicht ausschließlich im Vordergrund stehen dürfen.
Mit Krankheit dürfen keine Geschäfte gemacht werden – auch nicht durch die öffentlichen Arbeitgeber!
Nach dem heutigen Beschluss der Landespersonalkommission gilt die bestehende Verordnung zunächst bis 30. Juni 2012 weiter, ohne inhaltliche Änderungen!