GdP: Kürzungen auch in NRW rückgängig machen
In den vergangenen Jahren hatte die GdP die Landesregierung wiederholt aufgefordert, das Weihnachtsgeld wieder auf die ursprüngliche Höhe anzuheben. Seit der Föderalismusreform entscheiden die Länder eigenständig über die Bezüge ihrer Beamtinnen und Beamten. Die von der Bundesregierung geplante Erhöhung des Weihnachtsgeldes für Bundesbeamte greift deshalb nicht für Landesbeamte.