GdP NRW: Strengere Promillegrenze auch für Radfahrer
Bei jedem vierten Unfall, der von Radfahrern verursacht wird, spielt Alkohol ein große Rolle. Die GdP fordert deshalb, dass für Radfahrer die gleiche Promillegrenze gilt, wie für die Autofahrer. „Es passt nicht mehr in die Zeit, dass die strafrechtliche Verfolgung von Radfahrern erst ab der absoluten Fahruntüchtigkeit von 1,6 Promille greift“, sagte auf dem heutigen Verkehrsforum GdP-Vorstandsmitglied Michael Mertens.
Kritisch bewertet die GdP hingegen Forderungen nach der sofortigen Einführung einer Helmpflicht. 80 Prozent aller Schädelverletzungen von Fahrradfahrern hätten durch einen Helm vermieden werden können, aber nur sechs Prozent aller Erwachsenen tragen einen Fahrradhelm. Weil eine Tragepflicht nur schwer zu kontrollieren ist, setzt die GdP trotzdem auf das Prinzip der Freiwilligkeit. Nur wenn es nicht gelingen sollte, durch entsprechende Aufklärungskampagnen zu einer nachhaltigen Erhöhung der Tragequote zu kommen, befürwortet die Gewerkschaft eine gesetzliche Helmpflicht.
Kritisch bewertet die GdP hingegen Forderungen nach der sofortigen Einführung einer Helmpflicht. 80 Prozent aller Schädelverletzungen von Fahrradfahrern hätten durch einen Helm vermieden werden können, aber nur sechs Prozent aller Erwachsenen tragen einen Fahrradhelm. Weil eine Tragepflicht nur schwer zu kontrollieren ist, setzt die GdP trotzdem auf das Prinzip der Freiwilligkeit. Nur wenn es nicht gelingen sollte, durch entsprechende Aufklärungskampagnen zu einer nachhaltigen Erhöhung der Tragequote zu kommen, befürwortet die Gewerkschaft eine gesetzliche Helmpflicht.