GdP NRW: Überlastung beim Castor-Transport vorprogrammiert
In diesem Jahr ist die Situation besonders dramatisch, weil die Polizei in NRW unmittelbar vor dem Castor-Transport zwei Risikospiele (Köln – Mönchengladbach, Dortmund – Schalke) schützen muss. Im Anschluss an den Castor geht es für die Einsatzkräfte direkt weiter zur Afghanistankonferenz in Bonn. „Es ist bereits jetzt absehbar, dass es hierdurch zu einer massiven Überlastung der eingesetzten Kräfte kommen wird“, sagte Richter.
Die GdP fordert, dass Einsatzhundertschaften aus NRW wegen der angespannten Situation im eigenen Land nur dann in Gorleben zum Einsatz kommen, wenn nach den Fußballeinsätzen eine Mindestruhezeit von 11 Stunden sichergestellt ist. „Wir müssen unbedingt verhindern, dass unsere Kolleginnen und Kollegen vollkommen übermüdet von einem Einsatz zum nächsten gejagt werden.“ Zudem hat die GdP Innenminister Jäger aufgefordert, bereits im Vorfeld des Castor-Transportes festzulegen, dass die gesamte Zeit, die die NRW-Polizisten während des Transportes und bei der anschließenden Afghanistankonferenz aufwenden, als Arbeitszeit berechnet wird.
„Bei dienstortfernen Großeinsätzen gibt es keine Erholungs- und Ruhephasen, die man von der Arbeitszeit abziehen kann, sondern der gesamte Einsatz muss 1 : 1 vergütet werden“, sagte Richter. Zudem fordert die GdP für diese Einsätze ebenfalls erleichterte Bedingungen für die Auszahlung des angefallenen Mehrdienstes.
Die GdP fordert, dass Einsatzhundertschaften aus NRW wegen der angespannten Situation im eigenen Land nur dann in Gorleben zum Einsatz kommen, wenn nach den Fußballeinsätzen eine Mindestruhezeit von 11 Stunden sichergestellt ist. „Wir müssen unbedingt verhindern, dass unsere Kolleginnen und Kollegen vollkommen übermüdet von einem Einsatz zum nächsten gejagt werden.“ Zudem hat die GdP Innenminister Jäger aufgefordert, bereits im Vorfeld des Castor-Transportes festzulegen, dass die gesamte Zeit, die die NRW-Polizisten während des Transportes und bei der anschließenden Afghanistankonferenz aufwenden, als Arbeitszeit berechnet wird.
„Bei dienstortfernen Großeinsätzen gibt es keine Erholungs- und Ruhephasen, die man von der Arbeitszeit abziehen kann, sondern der gesamte Einsatz muss 1 : 1 vergütet werden“, sagte Richter. Zudem fordert die GdP für diese Einsätze ebenfalls erleichterte Bedingungen für die Auszahlung des angefallenen Mehrdienstes.