Uetersener Pfeffersprayeinsatz vor dem Landgericht Iztehoe
GdP S-H: Erleichterung über Freispruch nach Pfefferspray-Einsatz
Die Berufungsinstanz, das Landgericht Itzehoe, kam zu einer anderen Entscheidung: Es sprach den Polizeihauptmeister frei. Die Gewerkschaft der Polizei ist über diese Entscheidung mehr als erleichtert. GdP-Landesvorsitzender Oliver Malchow: "Damit haben die schleswig-holsteinischen Beamtinnen und Beamten in ihrer täglichen Arbeit endlich wieder Rechtssicherheit. Das Vertrauen in die Justiz bleibt somit erhalten."
GdP-Vertragsanwältin Uta Scheel: "Die Strategie der Verteidigung setzte darauf, das polizeiliche Vorgehen in Kontext zum schleswig-holsteinischen Polizeirecht zu setzen."
Nun bleibt nur noch zu hoffen, dass der Streifenkollege des freigesprochenen Beamten, der sich einem Ermittlungsverfahren wegen uneidlicher Falschaussage ausgesetzt sieht, ebenfalls mit einer Verfahrenseinstellung rechnen darf.
GdP-Vertragsanwältin Uta Scheel: "Die Strategie der Verteidigung setzte darauf, das polizeiliche Vorgehen in Kontext zum schleswig-holsteinischen Polizeirecht zu setzen."
Nun bleibt nur noch zu hoffen, dass der Streifenkollege des freigesprochenen Beamten, der sich einem Ermittlungsverfahren wegen uneidlicher Falschaussage ausgesetzt sieht, ebenfalls mit einer Verfahrenseinstellung rechnen darf.