Widerspruch und Kundgebung zur Sonderzahlung 2011
GdP Sachsen: Wo ist das Weihnachtsgeld?
Die GdP Sachsen bittet jedes Mitglied, eine Kopie seines Widerspruches an die Geschäftsstelle der GdP Sachsen schnellstmöglich zu übersenden. Zugleich sollte darauf vermerkt sein, ob man für eine Musterklage zur Verfügung steht. Das Original des Widerspruchs muss spätestens am 31. Dezember 2011 in der jeweiligen Bezüge- bzw. Versorgungsstelle eingegangen sein.
Liebe Kollegin, lieber Kollege, hast Du Fragen dazu, dann wende Dich bitte an die sächsische Geschäftsstelle (Tel.: 03520468711) oder per E-Mail: gdp@gdp-sachsen.de. Wir sind gern behilflich.
Liebe Kollegin, lieber Kollege, hast Du Fragen dazu, dann wende Dich bitte an die sächsische Geschäftsstelle (Tel.: 03520468711) oder per E-Mail: gdp@gdp-sachsen.de. Wir sind gern behilflich.