Presseinfo
GdP Schleswig-Holstein: Gemeinsame Fahndungsgruppen von Zoll, Bundes- und Landespolizei wieder im Einsatz
Die Bundesfinanzdirektion Nord hatte als Reaktion auf eine Entscheidung der Flensburger Staatsanwaltschaft die Zusammenarbeit in den gemeinsamen Fahndungsgruppen von Zoll, Landes- und Bundespolizei „suspendiert“ und Kontrollen durch zivil gekleidete Zoll-Vollzugskräfte untersagt. Die Staatsanwaltschaft Flensburg hatte aus Rechtsgründen keinen Haftantrag gegen einen durchreisenden Osteuropäer beantragt, der im Rahmen einer Kontrolle auf Zollbeamten eingestochen hatte. Der Angreifer gab später zu Protokoll, er hätte die Situation falsch eingeschätzt und die zivil gekleideten Beamten für Räuber gehalten.
Auf Intervention der Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat sich der Innenausschuss des Deutschen Bundestages mit dem „Schnellschuss“ der BFD Nord befasst. „Es gab keinen sachlichen Grund, den gesetzlich geforderten Kontroll- und Ermittlungsauftrag des Zolls regional zu missachten“, resümiert der Vorsitzende der GdP-Bezirksgruppe Zoll Frank Buckenhofer. „Jeder Angriff auf Vollzugskräfte muss ernsthaft unter dem Gesichtspunkt der Eigensicherung analysiert werden. Der Verzicht auf die Aufgabenwahrnehmung ist aber keine Option. Rechtlich brisant wird es, wenn Entscheidungen und Verweigerung von Behörden als Druckmittel gegen die Justiz verstanden werden sollen.“
„Die Suspendierung, die eine Lektion der unabhängigen schleswig-holsteinischen Justiz darstellen sollte, ist damit vom Tisch. Der weiteren erfolgreichen überbehördliche Zusammenarbeit steht jetzt nichts mehr im Weg“, so Karl-Hermann Rehr, Landesgeschäftsführer der GdP.
Auf Intervention der Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat sich der Innenausschuss des Deutschen Bundestages mit dem „Schnellschuss“ der BFD Nord befasst. „Es gab keinen sachlichen Grund, den gesetzlich geforderten Kontroll- und Ermittlungsauftrag des Zolls regional zu missachten“, resümiert der Vorsitzende der GdP-Bezirksgruppe Zoll Frank Buckenhofer. „Jeder Angriff auf Vollzugskräfte muss ernsthaft unter dem Gesichtspunkt der Eigensicherung analysiert werden. Der Verzicht auf die Aufgabenwahrnehmung ist aber keine Option. Rechtlich brisant wird es, wenn Entscheidungen und Verweigerung von Behörden als Druckmittel gegen die Justiz verstanden werden sollen.“
„Die Suspendierung, die eine Lektion der unabhängigen schleswig-holsteinischen Justiz darstellen sollte, ist damit vom Tisch. Der weiteren erfolgreichen überbehördliche Zusammenarbeit steht jetzt nichts mehr im Weg“, so Karl-Hermann Rehr, Landesgeschäftsführer der GdP.