Konrad Freiberg in der Leipziger Volkszeitung:
Neuer BKA-Gesetz-Kompromiss ist vernünftig
Das weiterhin eingeschränkte Zeugnisverweigerungsrecht für Anwälte, Ärzte und Journalisten hält der GdP-Vorsitzende für akzeptabel. Dieses sei in Ordnung, weil es der Regelung in der Strafprozessordnung entspreche. Freiberg verwies auf die richterliche Aufsicht, die mit einer Bewertung auch unter den Gründen der Verhältnismäßigkeit verbunden sei. "Wenn man das in die Verantwortung eines Richters legt, ist diese Einschränkung vertretbar."