Info Nr.: 13/2012
GdP Thüringen: Was wird ausgeschrieben?
Diskutiert wurden insbesondere alle bisher denkbaren Konstellationen zur Besetzung der Dienstposten, die im Rahmen der Strukturreform neu zu besetzen sind. Im Tenor herrschte Einigkeit darüber, dass tendenziell doch eher mehr auszuschreiben ist, als bisher angenommen. Dies gilt insbesondere für die Dienstposten, die durch die Entbündelung der bisherigen Dienstposten künftig höher bewertet sind, als das bisher der Fall war. Ausnahmen soll es bspw. für Dienstposten geben, die mit Beamten besetzt sind, die bereits das höchstmögliche Amt auf einem solchen Dienstposten erreicht haben und im Rahmen eines geordneten Auswahlverfahrens auf diesen Dienstposten gekommen sind.
Generell ist es wichtig, die Auswahlverfahren rechtssicher zu gestalten. Es ist keinem damit gedient, nur aus Gründen des Arbeitsaufwandes oder aus sozialen Gründen Entscheidungen zu treffen, die rechtlich angreifbar sind. Es steht auch im Interesse der Berufsvertretungen Rechtsstreitverfahren und die damit einhergehenden Kosten so gering wie möglich zu halten. Aus diesen Gründen hat die GdP letztlich dem Vorziehen des Beurteilungsstichtages auf den 01.06.2012 zugestimmt und empfiehlt dies auch dem Hauptpersonalrat.
In Verantwortung des Innenministeriums wird nun das Verfahren der Ausschreibung noch einmal präzisiert. Am kommenden Montag kommt es zu einem Treffen bei Innenminister Jörg Geibert, dem bis dahin ein Erlassentwurf vorliegt, der im Ergebnis des zurückliegenden Gespräches erarbeitet wird. Wir rechnen daher Mitte der 20. Kalenderwoche mit einer abgestimmten und konkreten Festlegung zum Verfahren der Ausschreibung und Besetzung. Wir werden informieren!
Euer Landesvorsitzender