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GdP-Chef gegenüber Funke-Mediengruppe zu rechtsextremem Vorfall auf Sylt

Kopelke: Sofort anzeigen! - Volksverhetzende Parolen oder "Hitlergruß" sind Straftaten

GdP-Bundesvorsitzender Jochen Kopelke. Foto: Kay Herschelmann
GdP-Bundesvorsitzender Jochen Kopelke. Foto: Kay Herschelmann
Berlin.

Der GdP-Bundesvorsitzende Jochen Kopelke sieht durch den rechtsextremen Vorfall in einer Sylter Bar mehr Arbeit auf die Polizei zukommen. Durch mehr Sensibilität werde es zu vermehrten Anzeigen kommen, sagte er der Funke-Mediengruppe am Wochenende. Derweil wird bereits über weitere Vorfälle in anderen Teilen der Republik berichtet. Betreiber und Gäste forderte der GdP-Chef auf, sofort einzuschreiten, würden beispielsweise volksverhetzende Zeilen gesungen. Notwendig seien flächendeckend digitale Polizeiwachen, damit die Ermittlungsbehörden schnell reagieren könnten.

Das Statement des GdP-Chefs im Wortlaut

„Der Fall von Sylt rüttelt gerade das ganze Land wach: Jeder kann sehen, was mit Leuten passiert, die ausländerfeindliche oder volksverhetzende Parolen grölen. Sie werden angezeigt, die Polizei ermittelt, sie verlieren zum Teil sogar ihre Jobs, ihr Ruf ist ruiniert. Sylt strahlt in die gesamte Bundesrepublik. Alle kennen den Fall, alle sehen die Folgen.

Wir werden in diesem Sommer deutlich mehr Anzeigen wegen rechtsextremer, volksverhetzender Vorfälle erleben. Wir werden deswegen auch Arbeit für die Polizei haben. Der rechtsextreme Vorfall in Sylt wird Gastgeber und Gäste auf Volksfesten und in Partyzelten sensibilisieren. Das ist gut so. Auf diese Weise wird das Dunkelfeld der verfassungsfeindlichen Auftritte für die Ermittler deutlich heller.

Sobald Alkohol im Spiel ist, müssen Betreiber und Gäste besonders aufeinander achten. Man kann bereits bei der Musik einschreiten. Wenn volksverhetzende Zeilen gesungen werden, kann man die Polizei rufen. Leute, die den Hitlergruß zeigen, sollte man sofort anzeigen. Das kann jeder tun – nicht nur der Veranstalter oder der Gastgeber.

Bei Firmenfeiern und Betriebsausflügen sollten Arbeitgeber im Vorfeld klarstellen, dass es klare Spielregeln gibt – auch wenn Alkohol fließt. Es ist wichtig, gerade jetzt darauf hinzuweisen, dass Parolen wie „Ausländer raus“ oder der Hitlergruß kein Partyspaß sind, sondern eine Straftat.

Die Gastronomie hat durch die Corona-Pandemie massiv gelitten, viele könne sich nicht leisten, Gäste und Umsatz zu verlieren. Das darf aber nicht dazu führen, dass es niemanden mehr dafür interessiert, wer Gast ist. Jeder Betreiber muss sich mit seinen Kunden auseinandersetzen: Wer isst bei mir? Wer kauft bei mir? Wer bestellt bei mir? Wenn ein Gast mit strafbaren Handlungen auffällt, dann müssen Betreiber ihr Hausrecht durchsetzen und Anzeige erstatten. Niemand sollte sich Illusionen machen: Der langfristige Schaden für Gastwirte, deren Gäste unwidersprochen Nazi-Parolen grölen können, ist enorm.

Im Sylter Fall haben viele Menschen online bei der Polizei Anzeige erstattet. Sie haben das Video im Netz gesehen und haben sofort reagiert. Die Staatsanwaltschaft kann dann unmittelbar ermitteln, die Gerichte können schnell urteilen. Digitale Anzeigen von Straftaten wie Volksverhetzung sind aber leider noch nicht flächendeckend in Deutschland möglich. Viele Länder sind hier noch nicht so weit wie die Polizei in Schleswig-Holstein. Man kann zum Beispiel nicht überall Videos hochladen. Wir brauchen flächendeckend digitale Polizeiwachen, damit die Ermittlungsbehörden schnell reagieren können.“
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