Gewerkschaft der Polizei zu Bodycams
Malchow: Körperkameras können Schutz für Polizisten verbessern
Die GdP fordert die Innenminister der Länder auf, sich bei dem Einsatz von Bodycams auf Mindeststandards zu einigen. Damit in ganz Deutschland diese Aufzeichnungsmöglichkeit eingesetzt werden könne, müsse es in allen Polizeigesetzen möglichst einheitliche rechtliche Regelungen geben.
Für die Gewerkschaft der Polizei und die örtlichen Personalräte ist es Malchow zufolge zudem wichtig, dass die Körperkameras nicht zur Verhaltenskontrolle der Kolleginnen und Kollegen herangezogen werden dürfen. „Das heißt auch, dass die Aufzeichnungen nach entsprechender Frist gelöscht werden. Die Bilder sollen also in erster Linie zur unterstützenden Beweisführung, Deeskalation und somit erweiterten Eigensicherung dienen."
Link: Weitere Informationen zum Thema "Bodycam" in "POLIZEIPRAXIS"
Für die Gewerkschaft der Polizei und die örtlichen Personalräte ist es Malchow zufolge zudem wichtig, dass die Körperkameras nicht zur Verhaltenskontrolle der Kolleginnen und Kollegen herangezogen werden dürfen. „Das heißt auch, dass die Aufzeichnungen nach entsprechender Frist gelöscht werden. Die Bilder sollen also in erster Linie zur unterstützenden Beweisführung, Deeskalation und somit erweiterten Eigensicherung dienen."
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Foto: Marcel Müller