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Gewerkschaft der Polizei zu Bodycams

Malchow: Körperkameras können Schutz für Polizisten verbessern

Berlin.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) unterstützt Pilotprojekte zu sogenannten Bodycams in einzelnen Bundesländern. Der GdP-Bundesvorsitzende Oliver Malchow sagte am Dienstag in Berlin: „Der bisher erfolgreiche Versuch in Hessen zeigt, dass sich potenzielle Gewalttäter von der Möglichkeit der Filmaufnahme abschrecken lassen. Das ist ein gutes Signal für den Schutz unserer Kolleginnen und Kollegen.“ Den berechtigten Interessen des Datenschutzes wird nach Auffassung der GdP dadurch Rechnung getragen, dass die Videoaufzeichnung mittels der Körperkamera im konkreten Einzelfall erst nach klarem Hinweis und aufgrund einer konkreten Gefahrenlage erfolgen soll. „Eine flächendeckende Videoaufzeichnung von Bürgern durch Polizeibeamte lehnen wir klar ab“, sagte der GdP-Chef.

Die GdP fordert die Innenminister der Länder auf, sich bei dem Einsatz von Bodycams auf Mindeststandards zu einigen. Damit in ganz Deutschland diese Aufzeichnungsmöglichkeit eingesetzt werden könne, müsse es in allen Polizeigesetzen möglichst einheitliche rechtliche Regelungen geben.

Für die Gewerkschaft der Polizei und die örtlichen Personalräte ist es Malchow zufolge zudem wichtig, dass die Körperkameras nicht zur Verhaltenskontrolle der Kolleginnen und Kollegen herangezogen werden dürfen. „Das heißt auch, dass die Aufzeichnungen nach entsprechender Frist gelöscht werden. Die Bilder sollen also in erster Linie zur unterstützenden Beweisführung, Deeskalation und somit erweiterten Eigensicherung dienen."

Link: Weitere Informationen zum Thema "Bodycam" in "POLIZEIPRAXIS"
Foto: Marcel Müller
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