GdP: Kontrolle der Fußfesseln nicht privaten Firmen überlassen
Konrad Freiberg, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP): „Gegen den Versuch, die elektronische Fußfessel zur Verbüßung von Geldstrafen in bestimmten Fällen zu verhängen, ist nichts einzuwenden. Keinesfalls aber darf eine solche freiheitsberaubende Maßnahme an private Firmen abgetreten werden. Der Strafvollzug insgesamt ist eine staatliche Aufgabe mit dem Ziel der Resozialisierung, also Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Diese Aufgabe hat ihren Preis. Wo da noch Profit für private Unternehmen herausgeschlagen werden soll, erschließt sich mir nicht.“
Erfahrungen mit der elektronischen Fußfessel in bestimmten Fällen müssen nach Auffassung der GdP kritisch ausgewertet werden. Freiberg: „Wenn häufige Verstöße gegen Auflagen festgestellt werden und dazu führen, dass es letztlich wieder die Polizei ausbaden muss um nach den Tätern erneut zu fahnden, ist die elektronische Fußfessel kein taugliches Mittel.“
Erfahrungen mit der elektronischen Fußfessel in bestimmten Fällen müssen nach Auffassung der GdP kritisch ausgewertet werden. Freiberg: „Wenn häufige Verstöße gegen Auflagen festgestellt werden und dazu führen, dass es letztlich wieder die Polizei ausbaden muss um nach den Tätern erneut zu fahnden, ist die elektronische Fußfessel kein taugliches Mittel.“