Stasi-Vorwürfe gegen Andreas Schuster unhaltbar
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Andreas Schuster, seit 1990 Vorsitzender des GdP-Landesbezirks Brandenburg, seit Juni 1992 Mitglied des Geschäftsführenden Bundesvorstandes und seit September 1998 Bundeskassierer der GdP, habe sich in den vergangenen Jahren mehrfach Überprüfungen durch das Innenministerium des Landes Brandenburg und der Gauck-Behörde unterzogen. Das geschah auch auf eigene Initiative hin. Bei diesen Überprüfungen seien keine Tatsachen bekannt geworden, die nach dem Einigungsvertrag eine Beschäftigung in der Polizei der Bundesrepublik Deutschland in Frage gestellt hätten. Schon 1992 hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) im Zuge der Erweiterung ihres Organisationsgebietes auf die neuen Bundesländer alle maßgeblichen Funktionsträger durch den | ||
Die von der GdP angeregte Überprüfung betraf die Vorstände in den neuen wie in den alten Bundesländern ebenso wie die leitenden Angestellten der Bundesgeschäftsstelle der GdP. Darüber hinaus war mit jedem der damaligen Innenminister der fünf neuen Länder vereinbart worden, relevante Erkenntnisse über gewählte Vertreter der GdP aus dem Polizeidienst der ehemaligen DDR sofort dem Gewerkschaftsvorstand mitzuteilen. Auch hieraus, so die GdP, hätten sich keine relevanten Erkenntnisse ergeben.