Erfolg der GdP: Gewalt gegen Polizei wird härter bestraft
Mit den nun in Kraft getretenen Strafverschärfungen, so die Gewerkschaft der Polizei, sei der Gesetzgeber den Forderungen der GdP in weiten Teilen gefolgt. Danach droht nun dem eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, der Einsatzkräfte angreift und verletzt.
Dazu Witthaut: „Damit ist ein deutliches Signal gesetzt, dass die Polizei kein Freiwild ist. Wir gehen davon aus, dass die Justiz von der nun erhöhten Strafandrohung auch Gebrauch macht und es bei Widerstandsleistungen und tätlichen Angriffen auf meine Kolleginnen und Kollegen nicht bei einer Geldstrafe belässt. Vor allem setzen wir aber auf die präventive Wirkung der Strafverschärfung.“
In der Gesetzesänderung ist auch der wachsenden Gewalt gegen Rettungskräfte ebenso Rechnung getragen worden wie der Zerstörung von wesentlichen polizeilichen Arbeitsmitteln.
GdP-Chef Witthaut: „Mit der jetzt erfolgten Änderung der §§ 113, 114 und 305a StGB sind wichtige Schritte in die richtige Richtung getan.“
Dazu Witthaut: „Damit ist ein deutliches Signal gesetzt, dass die Polizei kein Freiwild ist. Wir gehen davon aus, dass die Justiz von der nun erhöhten Strafandrohung auch Gebrauch macht und es bei Widerstandsleistungen und tätlichen Angriffen auf meine Kolleginnen und Kollegen nicht bei einer Geldstrafe belässt. Vor allem setzen wir aber auf die präventive Wirkung der Strafverschärfung.“
In der Gesetzesänderung ist auch der wachsenden Gewalt gegen Rettungskräfte ebenso Rechnung getragen worden wie der Zerstörung von wesentlichen polizeilichen Arbeitsmitteln.
GdP-Chef Witthaut: „Mit der jetzt erfolgten Änderung der §§ 113, 114 und 305a StGB sind wichtige Schritte in die richtige Richtung getan.“