Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst gehen in die 4. Runde
GdP: Zumutungen der Arbeitgeber mit Warnstreiks beantworten
Kerstin Philipp, für Tarifpolitik verantwortliche stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende: „Die hohe Beteiligung an den Aktionen und Warnstreiks der vergangenen Wochen haben gezeigt, dass unsere Kolleginnen und Kollegen die Blockadehaltung der Arbeitgeber satt haben. Wir werden auch in den kommenden Tagen nicht locker lassen.“
Die Arbeitgeber blieben auch bei einem geforderten Einstieg in eine Entgeltordnung für die rund 200.000 angestellten Lehrkräfte stur. Dafür präsentierten sie nach eineinhalb Verhandlungstagen ein 64 Seiten langes Papier mit ihren Positionen, das nun von den gewerkschaftlichen Vertretungen der Lehrkräfte analysiert werden muss.
Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes ver.di, GEW, GdP und IG BAU wollen zudem ein Plus von 5,5 Prozent, mindesten aber 175 Euro, eine verbindliche Übernahme der Auszubildenden sowie ein Ende der sachgrundlosen Befristungen.
Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften des öffentlichen Dienstes fordern in der anschließenden Besoldungsrunde die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten der Länder und Kommunen, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sowie Richterinnen und Richter.
Die 4. Verhandlungsrunde wurde für den 28. März 2015 in Potsdam festgesetzt.
Die Arbeitgeber blieben auch bei einem geforderten Einstieg in eine Entgeltordnung für die rund 200.000 angestellten Lehrkräfte stur. Dafür präsentierten sie nach eineinhalb Verhandlungstagen ein 64 Seiten langes Papier mit ihren Positionen, das nun von den gewerkschaftlichen Vertretungen der Lehrkräfte analysiert werden muss.
Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes ver.di, GEW, GdP und IG BAU wollen zudem ein Plus von 5,5 Prozent, mindesten aber 175 Euro, eine verbindliche Übernahme der Auszubildenden sowie ein Ende der sachgrundlosen Befristungen.
Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften des öffentlichen Dienstes fordern in der anschließenden Besoldungsrunde die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten der Länder und Kommunen, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sowie Richterinnen und Richter.
Die 4. Verhandlungsrunde wurde für den 28. März 2015 in Potsdam festgesetzt.