GdP und DGB fordern eine Weiterentwicklung der Pflegeversicherung
Verbesserung in der Pflege ist dringend notwendig
Der DGB setzt sich seit längerer Zeit für eine Weiterentwicklung der Pflegeversicherung ein. Gefordert werden eine gute Versorgung, gute Beschäftigungsverhältnisse für das Pflegepersonal und eine gerechte Finanzierung der Pflegeversicherung.
Da die Pflegereform der Bundesregierung langsam Konturen annimmt, hatte der Dachverband der Gewerkschaften eingeladen.
Ein Pflegestärkungsgesetz ist auf dem Weg. Es stellt sich jedoch die Frage, ob damit alle Probleme in der Pflege gelöst werden. Von besonderer Bedeutung ist bei der Reform der Pflegeversicherung die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes.
Der gleichberechtigte Anspruch von Leistungen für Menschen mit körperlichen und geistigen Einschränkungen steht im Mittelpunkt der Veränderungen in der Pflege. Die spannende Frage bei der Reform der Pflegeversicherung dürfte sein: Was haben die pflegebedürftigen Menschen, ihre Angehörigen und die Beschäftigten in der Pflege zu erwarten.
Annelie Buntenbach aus dem Geschäftsführenden DGB-Bundesvorstand bezeichnete die Pflegeversicherung als Dauerbaustelle. Pflegebedürftigkeit dürfe nicht zum Armutsrisiko werden. Sie forderte eine Stärkung der ambulanten Pflege, eine klare Definition des Pflegebedürftigkeitsbegriffes und die Inkraftsetzung des Pflegestärkungsgesetzes noch in dieser Legislaturperiode. Sie hob hervor, dass der DGB einen vollen Kostenausgleich alle zwei Jahre fordere. Für den DGB ist ebenfalls die Behebung des Fachkräftemangels von großer Bedeutung.
Sie mahnte insbesondere eine Verbesserung in der Ausbildung und der Arbeitssituation des Pflegepersonals an.
Der Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit und Bevollmächtigte der Bundesregierung für Pflege, Karl-Josef Laumann, betonte die im Koalitionsvertrag festgelegte Weiterentwicklung in der Pflege. Er gehe davon aus, dass die Reform der Pflegeversicherung noch in dieser Legislaturperiode stattfindet. Eine Veränderung in der Pflege werde zwar von allen Seiten gewünscht, dürfte aber von höheren Kosten begleitet werden. Derzeit erhielten 4,5 Millionen Menschen Pflegeleistungen, davon 700.000 in Heimen. Das System der häuslichen Pflege solle durch die Reform gestärkt werden. Als entscheidenden Punkt der Reformvorschläge in der Pflegeversicherung bezeichnete Laumann die Festlegung auf einen Pflegebedürftigkeitsbegriff.
Die Umstellung vom derzeitigen auf ein neues System sei die große Herausforderung. Er hoffe auf eine abgeschlossene Gesetzgebung im Jahre 2015, um eine Umstellung des Pflegesystems in 2017 zu ermöglichen.
In einer anschließenden Podiumsdiskussion mit Annelie Buntenbach, Karl-Josef Laumann und Prof. Dr. Andreas Büscher, Hochschule Osnabrück, wurde gemeinsam festgestellt, dass die Pflegereform nicht über die nächste Legislaturperiode finanzierbar sei und mehr Geld benötigt würde.
Für viele junge Mitglieder des Deutschen Bundestages sei es indes wichtig, dass eine Rücklage in einem Versorgungsfond angesammelt werde. Ein Kostenumfang der Reform sei aber nicht absehbar. Alle Podiumsteilnehmer erklärten übereinstimmend, dass sie für eine Generalausbildung in der Kranken- und Altenpflege eintreten werden.
Gernot Kiefer vom Vorstand des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) betonte, dass die tatsächliche Teilhabe am Leben von Pflegebedürftigen auf den Prüfstand gehöre. Die Bewertung von Pflegleistungen mit einem identischen Maßstab hält er dabei für besonder swichtig. Er hoffe auf eine Veränderung der Rahmenbedingungen in der Pflege, so beim Pflegepersonal und dessen Bezahlung und forderte eine Reform in der Pflege-Ausbildung.
Das Problem der derzeitigen Pflege sehe er im Teilkaskoverfahren, wie er es nannte, und hält die Umstellung auf eine volle Kostenübernahme für zwingend erforderlich.
Der Geschäftsführer des Spitzenverbandes des medizinischen Dienstes der Krankenkassen, Dr. Peter Pick, sah in der Einführung eines Pflegebedürftigkeitsbegriffes den zentralen Punkt bei der Reform der Pflegeversicherung.
Dieser neue Begriff soll alle Arten der Pflegebedürftigkeit erfassen.
Sein Verband begrüße die Reform der Pflegeversicherung. In Zukunft solle der Grad der Selbständigkeit im Mittelpunkt stehen. Es werde daher zukünftig fünf Pflegegrade geben, wobei der Pflegegrad eins unterhalb der derzeitigen Pflegstufe eins liegen werde.
Werner Hesse, Geschäftsführer des paritätischen Gesamtverbandes, bemängelte insbesondere das offenbar fehlende Interesse der Pflegekassen an Reha-Maßnahmen für Pflegebedürftige.
In der abschließenden Podiumsdiskussion betonten sowohl Kiefer, Pick und Hesse, dass ältere Menschen zwar lieber in ihrer Wohnung bleiben möchten, jedoch ein verstärkter Zuzug in Heime festzustellen sei, dies insbesondere in Kommunen, in denen eine ambulante Pflege nicht ausreichend möglich ist.
Es gibt offenbar noch viel zu tun.
Winfried Wahlig,
Bundesseniorenvorsitzender
Da die Pflegereform der Bundesregierung langsam Konturen annimmt, hatte der Dachverband der Gewerkschaften eingeladen.
Ein Pflegestärkungsgesetz ist auf dem Weg. Es stellt sich jedoch die Frage, ob damit alle Probleme in der Pflege gelöst werden. Von besonderer Bedeutung ist bei der Reform der Pflegeversicherung die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes.
Der gleichberechtigte Anspruch von Leistungen für Menschen mit körperlichen und geistigen Einschränkungen steht im Mittelpunkt der Veränderungen in der Pflege. Die spannende Frage bei der Reform der Pflegeversicherung dürfte sein: Was haben die pflegebedürftigen Menschen, ihre Angehörigen und die Beschäftigten in der Pflege zu erwarten.
Annelie Buntenbach aus dem Geschäftsführenden DGB-Bundesvorstand bezeichnete die Pflegeversicherung als Dauerbaustelle. Pflegebedürftigkeit dürfe nicht zum Armutsrisiko werden. Sie forderte eine Stärkung der ambulanten Pflege, eine klare Definition des Pflegebedürftigkeitsbegriffes und die Inkraftsetzung des Pflegestärkungsgesetzes noch in dieser Legislaturperiode. Sie hob hervor, dass der DGB einen vollen Kostenausgleich alle zwei Jahre fordere. Für den DGB ist ebenfalls die Behebung des Fachkräftemangels von großer Bedeutung.
Sie mahnte insbesondere eine Verbesserung in der Ausbildung und der Arbeitssituation des Pflegepersonals an.
Der Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit und Bevollmächtigte der Bundesregierung für Pflege, Karl-Josef Laumann, betonte die im Koalitionsvertrag festgelegte Weiterentwicklung in der Pflege. Er gehe davon aus, dass die Reform der Pflegeversicherung noch in dieser Legislaturperiode stattfindet. Eine Veränderung in der Pflege werde zwar von allen Seiten gewünscht, dürfte aber von höheren Kosten begleitet werden. Derzeit erhielten 4,5 Millionen Menschen Pflegeleistungen, davon 700.000 in Heimen. Das System der häuslichen Pflege solle durch die Reform gestärkt werden. Als entscheidenden Punkt der Reformvorschläge in der Pflegeversicherung bezeichnete Laumann die Festlegung auf einen Pflegebedürftigkeitsbegriff.
Die Umstellung vom derzeitigen auf ein neues System sei die große Herausforderung. Er hoffe auf eine abgeschlossene Gesetzgebung im Jahre 2015, um eine Umstellung des Pflegesystems in 2017 zu ermöglichen.
In einer anschließenden Podiumsdiskussion mit Annelie Buntenbach, Karl-Josef Laumann und Prof. Dr. Andreas Büscher, Hochschule Osnabrück, wurde gemeinsam festgestellt, dass die Pflegereform nicht über die nächste Legislaturperiode finanzierbar sei und mehr Geld benötigt würde.
Für viele junge Mitglieder des Deutschen Bundestages sei es indes wichtig, dass eine Rücklage in einem Versorgungsfond angesammelt werde. Ein Kostenumfang der Reform sei aber nicht absehbar. Alle Podiumsteilnehmer erklärten übereinstimmend, dass sie für eine Generalausbildung in der Kranken- und Altenpflege eintreten werden.
Gernot Kiefer vom Vorstand des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) betonte, dass die tatsächliche Teilhabe am Leben von Pflegebedürftigen auf den Prüfstand gehöre. Die Bewertung von Pflegleistungen mit einem identischen Maßstab hält er dabei für besonder swichtig. Er hoffe auf eine Veränderung der Rahmenbedingungen in der Pflege, so beim Pflegepersonal und dessen Bezahlung und forderte eine Reform in der Pflege-Ausbildung.
Das Problem der derzeitigen Pflege sehe er im Teilkaskoverfahren, wie er es nannte, und hält die Umstellung auf eine volle Kostenübernahme für zwingend erforderlich.
Der Geschäftsführer des Spitzenverbandes des medizinischen Dienstes der Krankenkassen, Dr. Peter Pick, sah in der Einführung eines Pflegebedürftigkeitsbegriffes den zentralen Punkt bei der Reform der Pflegeversicherung.
Dieser neue Begriff soll alle Arten der Pflegebedürftigkeit erfassen.
Sein Verband begrüße die Reform der Pflegeversicherung. In Zukunft solle der Grad der Selbständigkeit im Mittelpunkt stehen. Es werde daher zukünftig fünf Pflegegrade geben, wobei der Pflegegrad eins unterhalb der derzeitigen Pflegstufe eins liegen werde.
Werner Hesse, Geschäftsführer des paritätischen Gesamtverbandes, bemängelte insbesondere das offenbar fehlende Interesse der Pflegekassen an Reha-Maßnahmen für Pflegebedürftige.
In der abschließenden Podiumsdiskussion betonten sowohl Kiefer, Pick und Hesse, dass ältere Menschen zwar lieber in ihrer Wohnung bleiben möchten, jedoch ein verstärkter Zuzug in Heime festzustellen sei, dies insbesondere in Kommunen, in denen eine ambulante Pflege nicht ausreichend möglich ist.
Es gibt offenbar noch viel zu tun.
Winfried Wahlig,
Bundesseniorenvorsitzender