Verwaltungsgericht Frankfurt: Polizeieinsatz bei „Blockupy“-Demo rechtmäßig
GdP: Friedlichkeit bei Demo hat für Polizei höchste Priorität
Für die Polizei sei es aber in bestimmten Fällen notwendig, so betonte der GdP-Vorsitzende heute in Berlin, zur Sicherstellung des Demonstrationsrechts auch einschränkende und eingreifende Maßnahmen anzuordnen und umsetzen zu dürfen. Auch das hätten die hessischen Richter bekräftigt.
Zudem habe das Gericht nach Auffassung der GdP verdeutlicht, dass es zu allererst Aufgabe des Veranstalters ist, auf unfriedliche Teilnehmer eines Demonstrationszuges einzuwirken. Weil der Veranstalter dies im konkreten Fall aber unterlassen hatte, beziehungsweise es ohne Erfolg blieb, war erst daraufhin die Polizei eingeschritten. Malchow: "Das Frankfurter Verwaltungsgericht hält nicht zuletzt deshalb die im Rahmen der 'Blockupy'-Demo durchgeführten polizeilichen Maßnahmen für geboten, weil das Anhalten einer Demonstration die deutlich schwächere Maßnahme zu einer Auflösung der gesamten Demonstration darstellt."
Auch der hessische GdP-Landesbezirksvorsitzende Andreas Grün zeigte sich erfreut über den Richterspruch: "Nach einem langen Jahr des Wartens ist es endlich Gewissheit, dass unsere Kolleginnen und Kollegen korrekt gehandelt haben. Es war richtig, die Sicherheit der friedlichen Teilnehmer mit höchster Priorität zu behandeln."
Zudem habe das Gericht nach Auffassung der GdP verdeutlicht, dass es zu allererst Aufgabe des Veranstalters ist, auf unfriedliche Teilnehmer eines Demonstrationszuges einzuwirken. Weil der Veranstalter dies im konkreten Fall aber unterlassen hatte, beziehungsweise es ohne Erfolg blieb, war erst daraufhin die Polizei eingeschritten. Malchow: "Das Frankfurter Verwaltungsgericht hält nicht zuletzt deshalb die im Rahmen der 'Blockupy'-Demo durchgeführten polizeilichen Maßnahmen für geboten, weil das Anhalten einer Demonstration die deutlich schwächere Maßnahme zu einer Auflösung der gesamten Demonstration darstellt."
Auch der hessische GdP-Landesbezirksvorsitzende Andreas Grün zeigte sich erfreut über den Richterspruch: "Nach einem langen Jahr des Wartens ist es endlich Gewissheit, dass unsere Kolleginnen und Kollegen korrekt gehandelt haben. Es war richtig, die Sicherheit der friedlichen Teilnehmer mit höchster Priorität zu behandeln."