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EuGH-Urteil über Altersdiskriminierung in Tarifverträgen

Witthaut: Urteil über Zwangsruhestand bei Lufthansa nicht fehl deuten

Berlin.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) mahnt die Arbeitgeber des Bundes und der Länder, das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs über den unverhältnismäßigen Zwangsruhestand 60jähriger Piloten der Deutschen Lufthansa AG nicht fehl zu deuten.

Bernhard Witthaut, GdP-Bundesvorsitzender: „Wenn die Regierungen dieses Urteil als Signal begreifen sollten, die Lebensarbeitszeit ihrer Polizeibeamtinnen und -beamten weiter zu verlängern, dann ignorieren sie bewusst, dass der Polizeiberuf besondere Härten und Erschwernisse vorhält, die mit anderen Berufsgruppen nicht vergleichbar sind. Ein Jahrzehnte langer Wechselschichtdienst, massiver Überstundenaufbau, zunehmende Gewaltübergriffe oder die fortschreitende Unmöglichkeit planbarer Wochenenden sind nur Beispiele für die besonderen Belastungen, denen Polizeibeamte ausgesetzt sind.“

Die europäischen Richter, so der GdP-Vorsitzende, hätten lediglich über eine unzulässige tarifvertragliche Altersdiskriminierung der Mitarbeiter eines Transportunternehmens geurteilt, aber sicher nicht im Sinn gehabt, die Tür für eine Altersschikane anderer Berufsgruppen aufzustoßen.
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