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“Da bricht dem BMI kein Zacken aus der Krone”

Interview mit Sven Hüber zur Änderung der Erschwerniszulagenverordnung (EZulV) Zum 1. Oktober wurde die Erschwerniszulagenverordnung geändert. Die bisherige Wechselschicht- und Schichtzulage wurde durch eine neue Zulage ersetzt. Zum 1.1.2014 werden auch die Arbeitszeitverordnung und die Erholungsurlaubsverordnung geändert. Kollege Hüber, Du bist stellvertretender Vorsitzender des Bezirks Bundespolizei und Vorsitzender des Hauptpersonalrates. Bei den Gesprächen zur neuen […]

Sven HüberInterview mit Sven Hüber zur Änderung der Erschwerniszulagenverordnung (EZulV)

Zum 1. Oktober wurde die Erschwerniszulagenverordnung geändert. Die bisherige Wechselschicht- und Schichtzulage wurde durch eine neue Zulage ersetzt. Zum 1.1.2014 werden auch die Arbeitszeitverordnung und die Erholungsurlaubsverordnung geändert.

Kollege Hüber, Du bist stellvertretender Vorsitzender des Bezirks Bundespolizei und Vorsitzender des Hauptpersonalrates. Bei den Gesprächen zur neuen Erschwerniszulagenverordnung saßt Du mit am Verhandlungstisch. Warum war eine Neuregelung notwendig?

Wir mussten feststellen, dass sich die Diensteinteilung sich in den letzten Jahren drastisch veränderte. Immer mehr Kolleginnen und Kollegen, gerade an den Bahnhöfen und Flughäfen, arbeiteten in flexiblen Modellen mit immer weniger Nachtdienststunden, statt im tatsächlichen Wechselschichtdienst. Das führte dazu, dass schon nach dem alten System viele gar nicht mehr die 40 Nachtdienststunden in 5 Wochen tatsächlich leisteten und damit über kurz oder lang aus Rechtsgründen aus der Wechselschichtzulage herausgefallen wären und so auch Pausen nicht mehr auf die Arbeitszeit angerechnet bekommen hätten. Es bestand also Handlungsdruck auch bei den Schichtdienstleistenden.

Gab es auch Druck aus den anderen Bereichen?

Natürlich. Vor allem bei der Bereitschaftspolizei und den MKÜ, aber auch beim Flugdienst und der Bundespolizei See wurde und wird viel Nachtarbeit zu wechselnden Zeiten geleistet, ohne dass diese entsprechend mit einer Zulage ausgeglichen wurde. Das wollten wir ändern.

Außerdem hatte die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag einen besseren Ausgleich von Schicht- und Einsatzdienst als Ausgleich für die verlängerte Lebensarbeitszeit versprochen. Das wollten wir einfordern.

Was sind die zentralen Neuerungen, die mit der EZulV auf den Weg gebracht werden sollen?

Zukünftig wird ‘spitz’, das heißt stundengenau je Monat nach der tatsächlichen persönlichen Belastung durch Nacht- und Wochenendarbeit abgerechnet und die Höhe der Zulage deutlich erhöht. Wer hohe Belastungen trägt, bekommt diese hoch vergütet, wer weniger belastet ist, entsprechend weniger. Man kann das in unserem Zulagenrechner mit den Daten aus dem Dienstbucheinlegeblatt selbst ausrechnen. Außerdem wird die Polizeizulage nicht mehr auf die Erschwerniszulage angerechnet und auch die Anwärterinnen und Anwärter einbezogen. Und es ist nicht mehr notwendig, in einem besonderen Dienstplanmodell zu arbeiten. Es genügt, an acht Tagen im Monat zu unterschiedlichen Dienstbeginnzeiten, die nach der Uhr sieben Stunden auseinander liegen, zu arbeiten. Dann wird ab der fünften Nachtdienststunde gezahlt.

Gibt es weitere Änderungen?

Ja. In der Konsequenz soll die Zulage nur noch bei qualifizierten Dienstunfällen weitergezahlt werden. Bei Urlaub und Krankheit hingegen nicht, weil dort die auszugleichende Belastung durch Nacht- und Wochenendarbeit nicht auftritt.

Mit der Kampagne „Klaut nicht unsere Zeit“ macht Ihr deutlich auf die noch bestehenden Defizite des Entwurfs aufmerksam, der u. a. eine Kürzung des Zusatzurlaubsanspruches und der Ruhepausenanrechnung wegen Lehrgang, Urlaub oder Krankheit vorsieht. Wie sehen Eure konkreten Forderungen aus?

Das Bundesinnenministerium muss zum einen die völlig unsinnige und rechtwidrige Behauptung “Pausen unter Bereithaltung” seien Ruhepausen im Rechtssinne, vom Tisch nehmen – sonst werden wir ihnen das auf breiter Front vor den Verwaltungsgerichten wegklagen. Wo keine echten Ruhepausen gemacht werden können, muss dies ohnehin als Arbeitszeit angerechnet werden. Aber dort, wo tatsächlich Ruhepausen gemacht werden können, müssen sie auch in den Monaten zur Anrechnung und damit Arbeitszeitverkürzung führen, in denen vor oder nach den Nacht- bzw. Wochenenddiensten Urlaub, Krankheit oder Lehrgang war.

Und beim Zusatzurlaub?

Dort gilt die gleiche Forderung nach Anwendung eines Ausfallprinzips. Wenn vor oder nach den Nacht- bzw. Wochenenddiensten eines Monats Urlaub, Krankheit oder Lehrgang lag, so muss das für den Erwerb des Zusatzurlaubsanspruchs unschädlich sein. Sonst bekäme man im kommenden Jahr, bei gleich hoher Belastung wie in diesem Jahr, unter Umständen weniger Zusatzurlaub als bisher. Das kann nicht die zugesagte Verbesserung sein. Zur Not muss der Bundesinnenminister die beiden Rechtsverordnungen wegen handwerklicher Mängel nachbessern lassen. Da bricht dem BMI kein Zacken aus der Krone.

Für viele Kolleginnen und Kollegen soll die Änderung der drei Verordnungen aber auch Verbesserungen beinhalten. Wer würde davon profitieren?

Viele. Die bisherigen Wechselschichtdienstleister ohnehin, weil die Gefahr gebannt ist, dass ihnen wegen zunehmend weniger tatsächlich geleisteten Nachtdienststunden die Wechselschichtzulage gestrichen würde. Neu hinzu kommen die Bereitschaftspolizei, die MKÜ, die MFE, die Bundespolizei See und der Flugdienst. Sie alle können jetzt neben der DuZ einen Zulagenanspruch geltend machen und profitieren von Zusatzurlaub und Ruhepausenanrechnung. In der Folge werden wir nun auch Langzeitkonten für die Arbeitszeit einführen, denn nicht verbrauchte Nachtdienststunden können sogar in das folgende Kalenderjahr transferiert werden.

Zuletzt hat man den Eindruck gewonnen, dass bei Pausenfragen und Zusatzurlaub nicht mit einem schnellen Entgegenkommen des Bundesinnenministeriums zu rechnen ist. Das legt sicher auch an der noch nicht abgeschlossenen Regierungsbildung. Wie wollt Ihr in dieser Situation weiter machen und Eure Forderungen durchsetzen?

Zum einen werden wir, was die Pausenregelung angeht, alle personalrätlichen Mittel ausnutzen und in den Direktionen die Dienstvereinbarungen anpassen. Dazu haben wir uns in dieser Woche mit den GPR-Vorsitzenden besprochen und vereinbart. Zum anderen werden wir weiter auf breiter Front mit gewerkschaftlichem Rechtsschutz die Anrechnung von Pausenzeiten bei Einsätzen etc. auf die Arbeitszeit vor den Gerichten durchfechten. Und wir werden mit unserer Aktion “Klaut uns nicht unsere Zeit!” öffentlichen Druck herstellen, auch zusammen mit den anderen DGB-Mitgliedsgewerkschaften wie Ver.di und der EVG, um zu einer Änderung der Verordnungen zum Zusatzurlaub und der Pausenanrechnung zu kommen.

http://www.gdpbundespolizei.de/2013/06/dienst-zu-wechselnden-zeiten-dein-personlicher-zulagenrechner/

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