Polizei und Bundeswehr
Keine Vermengung der Aufgaben
Spinrath: "Überlegungen, der Bundeswehr nicht nur für Auslandseinsätze, sondern auch innerhalb der Bundesrepublik Deutschland teilweise polizeiliche Aufgaben zuzuweisen, zeugen nicht nur von einem erstaunlich unbekümmerten Umgang mit dem Grundgesetz, sondern auch von völliger Unkenntnis der jeweiligen Funktionen und folglich der völlig verschiedenen Berufsbilder." Es entspreche geradezu dem Leit- und Wertebild moderner Demokratien, strikt zwischen innerer und äußerer Sicherheit zu unterscheiden. |