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Grundgesetz feiert 51. Geburtstag

Vermischung polizeilicher und militärischer Aufgaben würde Verfassung widersprechen

Hilden.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) besteht auf der im Grundgesetz festgeschriebenen Trennung der Aufgaben von Polizei und Bundeswehr.

Anlässlich des 51. Tages der Verfassung betonte der GdP-Bundesvorsitzende, Norbert Spinrath, dass eine Vermengung der Funktionen, Aufgaben und Berufsbilder von Polizei und Bundeswehr, dem Leit- und Wertebild moderner Demokratien strikt zwischen innerer und äußerer Sicherheit zu unterscheiden, in erheblichem Maße widerspreche.

"Aus verschiedenen politischen Lagern geäußerte Überlegungen, der Bundeswehr nicht nur für Auslandseinsätze, sondern auch innerhalb der Bundesrepublik Deutschland teilweise polizeiliche Aufgaben zuzuweisen, zeugen von einem erstaunlich unbekümmerten Umgang mit dem Grundgesetz." So sollte die Bundeswehr auch zur Bekämpfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität eingesetzt werden können. Diesen Auffassungen erteilt die GdP eine klare Absage.

Spinrath verwies zudem auf den am heutigen Dienstag vom ehemaligen Bundespräsidenten Dr. Richard von Weizsäcker in Berlin vorgestellten Bericht der Bundeswehrstrukturkommission. Mit Genugtuung stelle er fest, so Spinrath, dass die von Verteidigungsminister Rudolf Scharping berufenen Experten eine Aufweichung der verfassungsrechtlich gebotenen Trennung der Aufgaben von Bundeswehr und Polizei mit keiner Silbe befürworteten. Damit sieht sich die GdP in ihrer Auffassung der strikten Trennung von Bundeswehr und Polizei vollauf bestätigt.

Der GdP-Bundesvorsitzende Norbert Spinrath bot der Bundeswehr eine weiterhin vertrauensvolle Zusammenarbeit - gerade bei Auslandseinsätzen - an. Dabei sollte strikt darauf geachtet werden, dass die Polizei unmittelbar nach Beendigung der Kampfhandlungen die Gewährleistung des inneren Friedens übernimmt.

Auch aktive Amtshilfe durch das Militär im Inland - etwa die Überwachung von Eisenbahnstrecken durch Tornado-Aufklärungsflugzeuge - sei der Polizei durchaus willkommen.
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