Tarifpolitik
Überraschende Einigung – EGO Bund (TVöD) tritt 2014 in Kraft
Die EGO Bund wird sich in sechs Teile gliedern:
Entsprechend der EGO TV-L können die Beschäftigten der Entgeltgruppen 2 bis 8 auf Antrag in die höhere Entgeltgruppe (EG) übergeleitet werden. Tätigkeitsmerkmale, die eine abgeschlossene mindestens dreijährige Berufsbildung fordern beziehungsweise voraussetzen, werden mindestens der EG 5 zugeordnet. Zudem wird es zu einer inhaltsgleichen Regelung gegenüber der Entgeltordnung TV-L hinsichtlich der „Sonstigen Angestellten“ kommen.
Anders als bei der EGO TV-L wird es hinsichtlich der EG 9 statt der „kleinen EG 9“ eine eigenständige Entgeltgruppe 9a mit regulären Stufenlaufzeiten und einem geringen materiellen Zugewinn geben. Die bisherige EG 9 „große EG 9“ wird EG 9b ohne materielle Änderungen.
Hinsichtlich der Tätigkeitsmerkmale der Beschäftigten in der IT (EG 10 bis 13) hat eine Anpassung nach oben an die Tätigkeitsmerkmale für Ingenieure und Inge-nieurinnen stattgefunden.
Mitte September tagt die Sondierungskommission EGO Bund; dort werden die Tarifvertragstexte beraten. Die Beschlussfassung ist für den 22. und 23. Oktober vorgesehen.
- Teil I Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst (ehemalige Angestellte),
- Teil II Tätigkeitsmerkmale für körperlich/handwerklich geprägte Tätigkeiten (ehemalige Arbeiter),
- Teil III für bestimmte Tätigkeitsgruppen,
- Teile IV bis VI beinhalten die Beschäftigten für den Bereich des Bundesverteidigungsministeriums, für den Bereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und für den Bereich des Bundesministeriums des Innern.
Entsprechend der EGO TV-L können die Beschäftigten der Entgeltgruppen 2 bis 8 auf Antrag in die höhere Entgeltgruppe (EG) übergeleitet werden. Tätigkeitsmerkmale, die eine abgeschlossene mindestens dreijährige Berufsbildung fordern beziehungsweise voraussetzen, werden mindestens der EG 5 zugeordnet. Zudem wird es zu einer inhaltsgleichen Regelung gegenüber der Entgeltordnung TV-L hinsichtlich der „Sonstigen Angestellten“ kommen.
Anders als bei der EGO TV-L wird es hinsichtlich der EG 9 statt der „kleinen EG 9“ eine eigenständige Entgeltgruppe 9a mit regulären Stufenlaufzeiten und einem geringen materiellen Zugewinn geben. Die bisherige EG 9 „große EG 9“ wird EG 9b ohne materielle Änderungen.
Hinsichtlich der Tätigkeitsmerkmale der Beschäftigten in der IT (EG 10 bis 13) hat eine Anpassung nach oben an die Tätigkeitsmerkmale für Ingenieure und Inge-nieurinnen stattgefunden.
Mitte September tagt die Sondierungskommission EGO Bund; dort werden die Tarifvertragstexte beraten. Die Beschlussfassung ist für den 22. und 23. Oktober vorgesehen.