GdP setzt sich durch – Präsidium untersagt Minuszeiten nach Krankheit und Urlaub!
Der Einsatz der GdP hat sich wieder einmal gelohnt! Seit Wochen brodelte es in der Bundespolizei wegen des Auftretens von „Minusstunden“ für Schicht- und Einsatzdienstleistende nach Urlaub und Krankheit.
Nach intensiven Verhandlungsrunden der GdP-Vorstände Sven Hüber, Martin Schilff und Klaus Borghorst mit der Führungsspitze der Bundespolizei am 24. und 28. Juli wurde nun am 11. August 2014 eine zwischen GdP und Präsidium einvernehmliche und gute Lösung erreicht:
Das Bundespolizeipräsidium wird per Verfügung nun klarstellen, dass bei Abwesenheitszeiten nach § 96 BBG wegen Urlaub und Krankheit bei der Arbeitszeitabrechnung keine „Minusstunden“ auftreten dürfen. Die Berechnungsgrundlagen bei genehmigten Abwesenheiten wurden auf den Versionstand 1.3 zurück angepasst. Die Bereitstellung erfolgt im Rahmen eines Updates am 27. August.
Da die Anpassungen der Berechnungen rückwirkend ab dem 1. April 2014 erfolgen, sind manuelle Anpassungen per Vergleichsmitteilungen oder durch Anpassungen der hinterlegten Schichtmodelle nicht erforderlich.
Die Gewerkschaft hatte die GdP-Rechtsposition, dass Urlaub und Krankheit nicht zu Minusstunden führen dürfen und auch nicht herausgearbeitet werden müssen, offensiv vertreten und veröffentlicht.
„Klare GdP-Positionen, eine überzeugende Rechtsargumentation und ein partnerschaftliches Verständnis von GdP und Bundespolizeiführung, wie Probleme gelöst werden können, waren wieder einmal der Schlüssel zum Erfolg“, so Sven Hüber, stellv. Vorsitzender des Bezirk Bundespolizei der GdP. „Unsere Mitglieder in der Bundespolizei konnten sich auf ihre Gewerkschaft wieder einmal voll verlassen. Gut, dass es sie gibt!“