Nach den Terroranschlägen in den USA:
Freiberg: Aufgabentrennung von Polizei und Bundeswehr beibehalten
GdP-Vorsitzender Konrad Freiberg: "Die Sicherheitslage in Deutschland bietet keinen Anhaltspunkt, wie Terrorismus mit militärischen Mitteln bekämpft werden könnte." Terrorismusbekämpfung sei allein eine polizeiliche Aufgabe, die vor allem kriminalistische Fähigkeiten verlange. Freiberg wies zudem darauf hin, dass die Bundeswehr mangels rechtlicher Befugnisse und entsprechender Ausbildung bei der derzeitigen polizeilichen und kriminalistischen Arbeit zur Aufklärung der Terroranschläge keine Hilfestellung leisten könne. Wenn sich aber im konkreten Fall herausstelle, dass der Polizei für ihre Arbeit Mittel fehlten, über die die Bundeswehr verfügt, böte das Institut der Amtshilfe gemäß Artikel 35 Absatz 2 des Grundgesetzes hierfür alle Möglichkeiten. |