GdP-Gespräch mit dem Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Innenpolitik der CDU/CSU:
Dr. Hans-Peter Uhl: „Nur Vorschläge prüfen, die einen Sicherheitsgewinn versprechen.“
Dr. Uhl weiter: "Nur das Verschieben einer Entscheidung auf den St. Nimmerleinstag, können wir nicht mitmachen. Das BKA hat uns eindringlich dargelegt, dass es eine solche Möglichkeit haben muss um weitere Anschlagsplanungen aufzuspüren. Die Gefahr ist mit den jüngsten Festnahmen längst nicht vorbei.“
Man habe keine Zeit abzuwarten, bis sich das Bundesverfassungsgericht mit der Verfassungsbeschwerde gegen die vom nordrhein-westfälischen Gesetzgeber für das Landesamt für Verfassungsschutz geschaffene gesetzliche Grundlage zur geheimen Online-Durchsuchung befasst, so der Abgeordnete weiter. „Im Oktober sind wir genau so schlau wie jetzt. Mit einem Urteil ist frühestens im nächsten Jahr zu rechnen und dann erst mit dem Gesetzgebungsverfahren anzufangen, hieße, das Thema auf die ganz lange Bank zu schieben. Das machen wir nicht mit.“
GdP-Vorsitzender Konrad Freiberg: „Immer neue Gesetzesvorstöße vernebeln nur die Diskussion. Kaum jemand macht sich Gedanken darüber, woher die Kapazitäten kommen sollen. Beispiel Konvertitendatei: Abgesehen von der Religionsfreiheit in Deutschland ist niemand verpflichtet, seine Religionszugehörigkeit irgendwo anzumelden, es sei denn, er möchte Kirchensteuer bezahlen. Ein großer Teil der Menschen, die eine andere Religion annehmen, tun das, um in Mischehen familiären Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen. Und was hat die Polizei davon, wenn sie weiß, wer zum Islam übergetreten ist? Es heißt ja noch lange nicht, dass derjenige dem Islamismus huldigt und bereit ist, sich terroristischen Aktionen zu beteiligen. Die Politiker würden der Polizei sehr helfen, sich auf das zu konzentrieren, was die Polizei für notwendig hält, um Kriminalität und den Terrorismus zu bekämpfen.“
Politiker aller Parteien sollten sich nicht in mehr oder weniger phantasievollen Vorschlägen zur Bekämpfung des Terrorismus gegenseitig zu übertreffen versuchen – am Ende komme nichts dabei heraus, was der Polizei wirklich hilft, so Freiberg.
Man habe keine Zeit abzuwarten, bis sich das Bundesverfassungsgericht mit der Verfassungsbeschwerde gegen die vom nordrhein-westfälischen Gesetzgeber für das Landesamt für Verfassungsschutz geschaffene gesetzliche Grundlage zur geheimen Online-Durchsuchung befasst, so der Abgeordnete weiter. „Im Oktober sind wir genau so schlau wie jetzt. Mit einem Urteil ist frühestens im nächsten Jahr zu rechnen und dann erst mit dem Gesetzgebungsverfahren anzufangen, hieße, das Thema auf die ganz lange Bank zu schieben. Das machen wir nicht mit.“
Immer neue Gesetzesvorschlägen, wie die geplante Strafbarkeit von Aufenthalten in Terrorcamps, einer „Konvertitendatei“ oder der Kontrolle von Grundstoffen, die zum Bombenbau geeignet sind – darin war sich der CSU-Innenpolitiker mit dem GdP-Vorsitzenden Konrad Freiberg (r.) einig – sollten nur ernsthaft in Betracht gezogen werden, wenn sie tatsächlich einen Sicherheitsgewinn versprächen. Foto: Holecek | ||
Politiker aller Parteien sollten sich nicht in mehr oder weniger phantasievollen Vorschlägen zur Bekämpfung des Terrorismus gegenseitig zu übertreffen versuchen – am Ende komme nichts dabei heraus, was der Polizei wirklich hilft, so Freiberg.