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GdP: Scharfe Kritik an Gerichtsurteilen zu Nazi-Aufmärschen

Hilden.

Scharfe Kritik an höheren Gerichtsinstanzen, die immer wieder Verbote von Nazi-Aufmärschen aufheben, hat der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg, geübt.

Freiberg: "Es ist unerträglich, dass Fachleute, die die tatsächliche Gefahr durch Demonstrationen Rechtsextremer aufgrund ihrer Erfahrungen sachkundig einschätzen, durch höhere gerichtliche Instanzen regelmäßig zugunsten der Neo-Nazis düpiert werden." Als besonders negatives Beispiel hob Freiberg die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes Bayern hervor, der ein quasi seit zehn Jahren bestehendes Verbot von Versammlungen aufgehoben hatte, die an den 1987 verstorbenen und in Wunsiedel begrabenen Stellvertreter Hitlers, Rudolf Heß, erinnern sollen.

Freiberg: "Damit hat der Verwaltungsgerichtshof einen stillgelegten Nazi-Wallfahrtsort wiederbelebt und dem demokratischen Rechtsstaat Schaden zugefügt." Die Aufhebung von Versammlungsverboten gegen Rechtsextreme mache, so Freiberg, durch solche Urteile Schule. Freiberg: "Mit dieser Haltung liefern die höheren Gerichtsinstanzen die Munition, mit der Neo-Nazis auch andernorts Einsprüche gegen Verbotsverfügungen begründen." So habe das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen am vergangenen Dienstag die Beschwerde von Neo-Nazis gegen ein von der Stadt ausgesprochenes Demo-Verbot zugelassen. Ähnliches sei für eine von der NPD angemeldete und vom Landrat verbotene Veranstaltung am 8. September in Grimma zu befürchten.

Freiberg: "Immer wieder weisen Polizei, Kommunen, Landratsämter und Verwaltungsgerichte nicht nur auf die politische Dimension solcher rechtsextremer Schauveranstaltungen zur Glorifizierung der nationalsozialistischen Vergangenheit und ihrer Symbolfiguren, sondern auch auf die Gefährdung der Öffentlichkeit hin, die durch die hohe Gewaltbereitschaft demonstrierender Neo-Nazis und linksextremer Gegendemonstranten regelmäßig zu befürchten ist."

Solche Gefahrenprognosen stießen bei den höheren Gerichtsinstanzen regelmäßig auf taube Ohren. Freiberg: "Es wäre wünschenswert, dass sich diese Richter einmal mit in die erste Reihe unserer Kolleginnen und Kollegen stellen, die von hinten als Faschisten beschimpft werden, um vorne Springerstiefel, Hitlergrüße und Pitbulls zu schützen."

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