GdP: Scharfe Kritik an Gerichtsurteilen zu Nazi-Aufmärschen
Freiberg: "Es ist unerträglich, dass Fachleute, die die tatsächliche Gefahr durch Demonstrationen Rechtsextremer aufgrund ihrer Erfahrungen sachkundig einschätzen, durch höhere gerichtliche Instanzen regelmäßig zugunsten der Neo-Nazis düpiert werden." Als besonders negatives Beispiel hob Freiberg die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes Bayern hervor, der ein quasi seit zehn Jahren bestehendes Verbot von Versammlungen aufgehoben hatte, die an den 1987 verstorbenen und in Wunsiedel begrabenen Stellvertreter Hitlers, Rudolf Heß, erinnern sollen. |