Verfassungsgericht verwarf Luftsicherheitsgesetz:
Drei Fragen an Konrad Freiberg
Der GdP-Vorsitzende im Gespräch mit der Leipziger Volkszeitung
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Dieter Wonka: Herrscht jetzt endgültige Klarheit über die Sicherheitszuständigkeit im Inneren? Konrad Freiberg: Ja. Die Sicherheitsaufgabe im Inneren liegt bei der Polizei. Es ist unzulässig, wie mit dem Gesetz geplant, Leben gegen Leben zu setzen. Dieser Plan ist erledigt. Ich gehe nicht davon aus, dass die Regierung nach Auswegen sucht, die dieses Nein aus Karlsruhe unterläuft. Es ist klar gestellt: Die Bundeswehr darf nicht als Ersatz-Polizei im Inneren herangezogen werden. | ||
So ist es. Das ständige Wiederholen ersetzt keinen Sachverstand. Ich hoffe, dass jetzt Ruhe herrscht, so dass die Polizei sich seriös auf die Lage rund um die WM vorbereiten kann. Eine Grundgesetzänderung auf die Schnelle wäre das Letzte und widerspräche dem Geist dieser Entscheidung.
Ist damit auch der Schäuble-Plan erledigt, Soldaten zur Polizei abzuordnen und würden Sie andernfalls dagegen bis vor das Verfassungsgericht ziehen?
Es ist abenteuerlich, die Abordnung von Soldaten zur Polizei auch nur zu erwägen. Dann könnte man ja gleich die gesamte Bundeswehr in Polizeiuniformen stecken. Das würde alle grundgesetzlichen Vorgaben ins Gegenteil verkehren. Die Gewerkschaft der Polizei würde, bis hin zum Verfassungsgericht, sämtliche rechtlichen Möglichkeiten nutzen, um diesen Plan zu verhindern. In Einzelfällen, etwa wenn es sich um einen Informatiker der Bundeswehr mit Spezialkenntnissen handelt, die es so bei der Polizei nicht gibt, kann man Ausnahmen machen.
Das Interview führte Dieter Wonka, Leipziger Volkszeitung (Der Artikel erschien am 16.2.2006)