Steuerdaten-CD:
Der Staat ist niemals „Hehler“ - sondern zur Strafverfolgung verpflichtet
In Erfüllung seines Strafverfolgungsauftrags ist der Staat sogar verpflichtet, an Kriminelle heranzutreten, um die erforderlichen Maßnahmen zur Aufklärung von Straftaten zu treffen, so die GdP.
Angesichts des Steuerschadens handele es sich hierbei sogar um schwere Straftaten, bei deren Aufklärung auch finanzieller Einsatz erlaubt sein müsse. Es sei nicht auszuschließen, so Freiberg, dass ein Teil der auf den Schweizer Konten liegenden Gelder auch illegal, durch Wirtschaftskriminalität, erworben worden sein könnte. Freiberg: „Uns geht es nicht um das Eintreiben von 100 Mio. Euro Steuern, sondern darum, dass Steuerhinterzieher im großen Stil nicht davonkommen.“
Um in Zukunft kontroverse Debatten über solche Tatvorgänge zu vermeiden, fordert die GdP den Gesetzgeber auf, einfachere gesetzliche Grundlagen zu schaffen. Die Steuerbehörden hätten ein Recht darauf mit einem einfachen Blick ins Gesetzbuch zu wissen, dass sie zu solchen Ermittlungsmethoden berechtigt sind.
Angesichts des Steuerschadens handele es sich hierbei sogar um schwere Straftaten, bei deren Aufklärung auch finanzieller Einsatz erlaubt sein müsse. Es sei nicht auszuschließen, so Freiberg, dass ein Teil der auf den Schweizer Konten liegenden Gelder auch illegal, durch Wirtschaftskriminalität, erworben worden sein könnte. Freiberg: „Uns geht es nicht um das Eintreiben von 100 Mio. Euro Steuern, sondern darum, dass Steuerhinterzieher im großen Stil nicht davonkommen.“
Um in Zukunft kontroverse Debatten über solche Tatvorgänge zu vermeiden, fordert die GdP den Gesetzgeber auf, einfachere gesetzliche Grundlagen zu schaffen. Die Steuerbehörden hätten ein Recht darauf mit einem einfachen Blick ins Gesetzbuch zu wissen, dass sie zu solchen Ermittlungsmethoden berechtigt sind.
Zur Pressemeldung als pdf-File | ||||