Nach Regierungserklärung Westerwelles:
Polizeieinsatz in Afghanistan überprüfen
GdP-Vorsitzender Konrad Freiberg: „ Die Bundesregierung ist jetzt in der Pflicht, eindeutig zu erklären, was diese neue Bewertung für eine rechtliche Bedeutung hat. Die Gewerkschaft der Polizei hat immer wieder betont, dass unsere deutschen Polizistinnen und Polizisten, die afghanische Polizei ausbilden, diese Ausbildung nur in befriedeten Regionen beziehungsweise in gesicherten Camps durchführen dürfen. Ein Einsatz deutscher Polizei in umkämpften Provinzen verbietet sich. Polizeibeamte sind keine Kombattanten und damit nicht Bürgerkriegspartei. Nicht nur die Bundeswehr braucht eine rechtlich einwandfreie Arbeitsgrundlage, sondern auch die Polizei.“
Es habe sich, so Freiberg, durch die Einsicht der Bundesregierung der Alltag in Afghanistan nicht von heute auf morgen geändert. Freiberg: „Bundeswehrsoldaten und Polizisten wissen schon länger, dass es dort gefährlich ist. Allerdings muss dringend geprüft werden, ob die Rechtsgrundlagen für einen Polizeieinsatz in Afghanistan noch stimmen, wenn jetzt durch Bundesaußenminister Westerwelle quasi der Krieg erklärt wird.“
Es habe sich, so Freiberg, durch die Einsicht der Bundesregierung der Alltag in Afghanistan nicht von heute auf morgen geändert. Freiberg: „Bundeswehrsoldaten und Polizisten wissen schon länger, dass es dort gefährlich ist. Allerdings muss dringend geprüft werden, ob die Rechtsgrundlagen für einen Polizeieinsatz in Afghanistan noch stimmen, wenn jetzt durch Bundesaußenminister Westerwelle quasi der Krieg erklärt wird.“
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