GdP zum Jahrestag der Schulmorde von Winnenden
Freiberg: Verschärftes Waffenrecht durch Vollzugsdefizit ausgebremst
Freiberg: „Zwar dürfen jetzt die zuständigen Behörden bei Waffenbesitzern unangemeldet die sichere Aufbewahrung der Waffen überprüfen, doch klafft eine erhebliche Personallücke, um dies auch praktisch umsetzen zu können. Allein schon dieses Vollzugsdefizit bremst die gut gemeinten Verschärfungen des Waffenrechts aus.“
Ebenso stehe die tatsächliche Einführung eines bundesweiten Waffenzentralregisters wohl noch lange aus. Freiberg: „Ich befürchte, dass sich die Einrichtung des Nationalen Waffenregisters mindestens bis zum im Gesetz vermerkten Stichtag, dem 31. Dezember 2012, hinzieht. Es ist mir unverständlich, dass die Verantwortlichen dies offenbar so schleifen lassen.“ Es könne Leben retten, so Freiberg, wenn die Polizei sehr schnell wisse, ob sich an einem Tatort oder bei einem Täter legale Waffen befänden.
Der GdP-Vorsitzende regte zudem an, die bis Ende 2009 befristete Strafverschonung bei der Abgabe illegaler Waffen regelmäßig anzubieten.
Das verschärfte Waffengesetz bilde, so schränkte Freiberg ein, nur eine Facette einer wirksameren Prävention vor Amoklagen in Schulen. Ebenso wichtig sei es, Sicherheitsvorkehrungen in den Schulen einer regelmäßigen Überprüfung und Weiterentwicklung zu unterziehen. Freiberg: „Übungen, Alarmknöpfe und koordinierte Warnungen über Lautsprecher oder Handy sollten in jeder Schule Standard sein.“ Es müsse ein Bewusstsein dafür geschaffen werden, dass auch an der eigenen Schule ein Amoklauf geschehen könne. Dazu gehöre auch der Mut, eigene Beobachtungen speziellen Ansprechpartnern mitzuteilen.
Bewährt, so Freiberg, habe sich indes das Amok-Lagen-Training der Polizei. Wertvolle Zeit werde dadurch gewonnen, dass sich in der Nähe eines Tatorts befindliche Streifenbeamte zeitnah und kompetent eingreifen könnten. Freiberg: „Wenn eine Amok-Lage besteht, kann jede Sekunde des Abwartens auf das Eintreffen von Spezialeinheiten den vielfachen Tod Unschuldiger bedeuten.“
Ebenso stehe die tatsächliche Einführung eines bundesweiten Waffenzentralregisters wohl noch lange aus. Freiberg: „Ich befürchte, dass sich die Einrichtung des Nationalen Waffenregisters mindestens bis zum im Gesetz vermerkten Stichtag, dem 31. Dezember 2012, hinzieht. Es ist mir unverständlich, dass die Verantwortlichen dies offenbar so schleifen lassen.“ Es könne Leben retten, so Freiberg, wenn die Polizei sehr schnell wisse, ob sich an einem Tatort oder bei einem Täter legale Waffen befänden.
Der GdP-Vorsitzende regte zudem an, die bis Ende 2009 befristete Strafverschonung bei der Abgabe illegaler Waffen regelmäßig anzubieten.
Das verschärfte Waffengesetz bilde, so schränkte Freiberg ein, nur eine Facette einer wirksameren Prävention vor Amoklagen in Schulen. Ebenso wichtig sei es, Sicherheitsvorkehrungen in den Schulen einer regelmäßigen Überprüfung und Weiterentwicklung zu unterziehen. Freiberg: „Übungen, Alarmknöpfe und koordinierte Warnungen über Lautsprecher oder Handy sollten in jeder Schule Standard sein.“ Es müsse ein Bewusstsein dafür geschaffen werden, dass auch an der eigenen Schule ein Amoklauf geschehen könne. Dazu gehöre auch der Mut, eigene Beobachtungen speziellen Ansprechpartnern mitzuteilen.
Bewährt, so Freiberg, habe sich indes das Amok-Lagen-Training der Polizei. Wertvolle Zeit werde dadurch gewonnen, dass sich in der Nähe eines Tatorts befindliche Streifenbeamte zeitnah und kompetent eingreifen könnten. Freiberg: „Wenn eine Amok-Lage besteht, kann jede Sekunde des Abwartens auf das Eintreffen von Spezialeinheiten den vielfachen Tod Unschuldiger bedeuten.“
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