In einem Brief an Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière fordert die GdP den Bundesinnenminister auf, rechtliche Grundlagen zu schaffen, um gegen die Verbreitung solcher Parolen vorgehen zu können.
Freiberg: „Wir können und werden es nicht hinnehmen, dass unsere Kolleginnen und Kollegen in Ausübung ihres gesetzlichen Auftrages folgenlos beleidigt und diskreditiert werden dürfen. Es ist für sie unerträglich dass das Tragen, Zeigen und Äußern solcher Beleidigungen und Ehrverletzungen strafrechtlich als noch zulässige und straflose Meinungsäußerung beurteilt werde.“
Freiberg: „Diese Rechtsprechung verharmlost den volksverhetzenden Charakter, der dem ‚A.C.A.B.‘ innewohnt. Man möge sich fragen, ob die strafrechtliche Bewertung die gleiche wäre, wenn eine ethnische oder religiöse Gruppe als „Bastarde“ bezeichnet würde.
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Kampfansage oder Ausdruck der Hilflosigkeit mangels besserer Argumente: Frankfurter
Ultras mit einer Nachricht an die GdP. Foto/Screenshot: Homepage Ultras Frankfurt |
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