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Blutprobenentnahme bei polizeilichen Alkoholkontrollen im Straßenverkehr

GdP: Wegfall des Richtervorbehalts ist Sieg der Vernunft

Berlin.

„Als Sieg der Vernunft“ hat Frank Richter, für Verkehrspolitik verantwortliches Mitglied des Geschäftsführenden Bundesvorstandes der Gewerkschaft der Polizei (GdP), die heute vom Bundesrat beschlossene Gesetzesinitiative zum Wegfall des Richtervorbehalts bei polizeilichen Alkoholkontrollen im Straßenverkehr bezeichnet.

„Polizeibeamte haben in der Vergangenheit immer wieder erleben müssen, dass stark alkoholisierte Autofahrer straffrei geblieben sind, nur weil kein Richter erreichbar war, der die Entnahme einer Blutprobe anordnen konnte. Dass dieser Irrsinn endlich beendet wird, ist mehr als überfällig“, sagte Richter.

Nach Beobachtungen der Gewerkschaft der Polizei sind vor allem in den Nachtstunden viele Gerichte nicht besetzt, also genau dann, wenn besonders viele Blutproben wegen Trunkenheit am Steuer genommen werden müssen. Die GdP fordert deshalb bereits seit langem den Wegfall des Richtervorbehalts bei Blutproben.

Die GdP erwartet vom Bundestag, dass er kurzfristig der Gesetzesinitiative des Bundesrates zustimmt. Alkohol am Steuer ist neben überhöhter Geschwindigkeit die wichtigste Unfallursache im Straßenverkehr.
Foto: Rainer Sturm - pixelio.de
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