GdP zur Vorratsdatenspeicherung:
Eckpunktepapier ist reine Augenwischerei
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| Nicht anders sei es zu verstehen, wenn die von der Bundesjustizministerin vorgeschlagene Regelung zur Vorratsdatenspeicherung noch hinter den Möglichkeiten zurückbleibe, die das Bundesverfassungsgericht eröffnet habe. Witthaut: „Die Sicherheitsbehörden müssen wieder zeitlich zurückliegende Auskünfte zu den Verkehrsdaten im Internet erhalten, damit c, Netzwerke des Terrorismus und der Organisierten Kriminalität bis zur Wurzel aufgeklärt werden können.“ Es sei bezeichnend, so Witthaut, dass sich die FDP-Ministerin hingegen kaum Mühe mache, der massenhaften Sammlung und Verwertung von Bürgerdaten durch Wirtschaftsunternehmen zur | ||
Witthaut: „Es ist ein Witz, dass Telekommunikationsunternehmen sich aussuchen können, wie lange sie die Daten speichern, die Polizei zur Kriminalitätsbekämpfung darauf aber keinen Zugriff erhalten soll. Mit ihrer Haltung stärkt die Bundesjustizministerin das Misstrauen gegen den Staat. Staatsamt und parteipolitisches Interesse geraten hier in einen unauflöslichen Widerspruch.
Download: Eckpunktepapier zur Sicherung vorhandener Verkehrsdaten und Gewährleistung von Bestandsdatenauskünften im Internet
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Foto: Hans-Peter Reichartz - pixelio.de