GdP-Erfolg:
Oberverwaltungsgericht erkennt Bereitschaftszeiten als Dienstzeiten an
Es sei aber, so der GdP-Chef weiter, sicher ein Unterschied, zu Hause ungestört im Bett zu liegen, als auf einer Pritsche in einem Mannschaftscontainer jederzeit in die Stiefel gerufen zu werden.
Die Gewerkschaft der Polizei hatte in diesem Musterprozess einen Polizeibeamten unterstützt. Der Beamte hat in der Berufung vor dem zuständigen Oberverwaltungsgericht Lüneburg am Dienstag, 25. Januar 2011, Recht bekommen.
Witthaut: „ Das Urteil hat Signalwirkung, weil überall in der Bundesrepublik bei Großeinsätzen Kolleginnen und Kollegen auch während der Bereitschaftsdienste jederzeit dem Dienstherrn zur Verfügung stehen müssen um sofort ihre Leistung erbringen zu können. Wir fordern deshalb, dass die Innenminister und -senatoren von Bund und Ländern schnellstmöglich diese Entscheidung zu Gunsten unserer Kolleginnen und Kollegen umsetzen.“
Link: Zum Urteil des Niedersächsichen Oberverwaltungsgerichts
Die Gewerkschaft der Polizei hatte in diesem Musterprozess einen Polizeibeamten unterstützt. Der Beamte hat in der Berufung vor dem zuständigen Oberverwaltungsgericht Lüneburg am Dienstag, 25. Januar 2011, Recht bekommen.
Witthaut: „ Das Urteil hat Signalwirkung, weil überall in der Bundesrepublik bei Großeinsätzen Kolleginnen und Kollegen auch während der Bereitschaftsdienste jederzeit dem Dienstherrn zur Verfügung stehen müssen um sofort ihre Leistung erbringen zu können. Wir fordern deshalb, dass die Innenminister und -senatoren von Bund und Ländern schnellstmöglich diese Entscheidung zu Gunsten unserer Kolleginnen und Kollegen umsetzen.“
Link: Zum Urteil des Niedersächsichen Oberverwaltungsgerichts
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