GdP zu Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst der Länder
Witthaut: Akzeptables Ergebnis nach zähem Ringen
Mit einer Einkommensverbesserung im Volumen von 2,3 Prozent in diesem Jahr und 2,8 Prozent im kommenden Jahr, hätten die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes ihre Zielmarken, einen Inflationsausgleich zu erreichen und Reallohnverluste zu verhindern, übertroffen. Witthaut: „Das Ergebnis ist kein Grund zur Euphorie, aber auch kein Grund zum Jammern.“
Die 580.000 Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder erhalten für 2011 eine Einmalzahlung von 360 Euro (Auszubildende 120 Euro) und zusätzlich ab 1. April eine lineare Gehaltserhöhung von 1,5 Prozent. Das entspricht in der Jahreswirkung einem Plus von 2,3 Prozent. Zum 1. Januar 2012 steigen die Gehälter um weitere 1,9 Prozent linear plus 17 Euro (Auszubildende 6 Euro). Dies entspricht einer Erhöhung von 2,55 Prozent. Ebenfalls wurde vereinbart, dass zum 1. Januar 2012 eine modernisierte Regelung zur Eingruppierung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder in Kraft tritt. Dazu gehört, dass Bewährungsaufstiege bis zu 6 Jahren direkt bei der Eingruppierung berücksichtigt werden.
GdP-Vorsitzender Bernhard Witthaut: „Wir erwarten, dass dieses Ergebnis zeit- und inhaltsgleich auf den Beamtenbereich und die Versorgungsempfänger übertragen wird. Das ist nur konsequent und entspricht der eigenen Logik der Arbeitgeber, denn sie haben die Kosten für den Beamtenbereich von Beginn der Verhandlungen an in ihre Kalkulation eingerechnet.“
Download: Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder vom 10. März 2011
Die 580.000 Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder erhalten für 2011 eine Einmalzahlung von 360 Euro (Auszubildende 120 Euro) und zusätzlich ab 1. April eine lineare Gehaltserhöhung von 1,5 Prozent. Das entspricht in der Jahreswirkung einem Plus von 2,3 Prozent. Zum 1. Januar 2012 steigen die Gehälter um weitere 1,9 Prozent linear plus 17 Euro (Auszubildende 6 Euro). Dies entspricht einer Erhöhung von 2,55 Prozent. Ebenfalls wurde vereinbart, dass zum 1. Januar 2012 eine modernisierte Regelung zur Eingruppierung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder in Kraft tritt. Dazu gehört, dass Bewährungsaufstiege bis zu 6 Jahren direkt bei der Eingruppierung berücksichtigt werden.
GdP-Vorsitzender Bernhard Witthaut: „Wir erwarten, dass dieses Ergebnis zeit- und inhaltsgleich auf den Beamtenbereich und die Versorgungsempfänger übertragen wird. Das ist nur konsequent und entspricht der eigenen Logik der Arbeitgeber, denn sie haben die Kosten für den Beamtenbereich von Beginn der Verhandlungen an in ihre Kalkulation eingerechnet.“
Download: Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder vom 10. März 2011
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